Forderungen des Frankfurter Juden Israhel zum Engel an hanauische Schuldner

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1566 Oktober 11 - 1567 Februar 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Am 11. Oktober erscheint der Frankfurter Jude Israhel zum Engel vor der Kanzlei Hanau und fordert von Debes Räuber zu Kilianstädten die Bezahlung von 5 fl. Hauptschuld und 1 fl. 1 Ort Zinsen. Außerdem schuldet ihm Räuber seit Weihnachten 6 fl. nebst 1 1/2 fl. Zinsen und 1/2 Achtel Weizen. Räuber erklärt, daß er über die 5 fl. nur für Hans Schneider zu Kilianstädten gebürgt hat und bittet, ihn aus der Bürgschaft zu entlassen. Darauf wird ihm befohlen, Schneider am nächsten Donnerstag [Oktober 17] vor die Kanzlei zu bringen 1#Laut Randvermerk wird Schneiders Schuld am 24. Oktober 1568 bezahlt. und seine eigenen Schulden an Geld und Weizen zum Herbst 1567 zu bezahlen, ohne daß bis dahin weitere Zinsen berechnet werden sollen.
Von Heinz Röders (Riedern) Witwe zu Enkheim fordert Israhel die Begleichung einer Schuld von 184 fl., die ihr Mann laut Verschreibung vom 1. November 1565 zu einem Zinssatz von 1 Pfennig pro Gulden und Woche geliehen und zum Herbst 1566 zurückzuzahlen versprochen hatte. Da die Frau erklärt, von der Schuld keine Kenntnis zu haben, wird Israhel aufgefordert, sich acht bis vierzehn Tage zu gedulden, bis bei den Nachbarn und den Richtern zu Frankfurt die nötigen Erkundigungen eingeholt sind.
Stadt Paulus zu Eschersheim schuldet Israhel laut vorgelegter Verschreibung vom 11. November 1563 24 fl. zu einem Zinssatz von 1 Pfennig pro Gulden und Woche. Diese Schuld hätte bereits im Herbst zurückgezahlt werden sollen, doch da der Vormund der nachgelassenen Kinder des Schuldners erklärt, von der bestehenden Forderung nichts zu wissen, wird er aufgefordert, sich zu erkundigen und in acht Tagen wieder zu erscheinen.
Am 25. Oktober klagt Israhel gegen Platz Jacob und seine Schwester zu Bergen, die Israhel einem bestehenden Vertrag zuwider nicht bezahlt haben. Darauf wird der Schultheiß zu Bergen angewiesen, Israhel zu seiner Forderung von 44 fl. zu verhelfen.
Am gleichen Tag bekennt Hans Schellnflegel von Kilianstädten vor der Kanzlei, daß er Israhel aufgrund einer [1563] auf Wolf Sülz zu Frankfurt ausgestellten Verschreibung 25 fl. und 1 fl. 6 Schilling Zinsen schuldet, die bereits zu Peter und Paul hätten bezahlt werden sollen. Dazu legt Israhel einen ebenfalls 1563 geschlossenen Nebenvertrag vor, der Schellnflegel zur Lieferung von 6 Achteln Korn verpflichtet, von denen Israhel erst 4 Achtel erhalten hat. Die restlichen 2 Achtel hätte er nebst Zinsen am 29. Juni bekommen sollen. Da die Räte befinden, daß Sülz Schellnflegel übervorteilt hat, wird vereinbart, daß Israhel zu Martini 25 fl. nebst Zinsen erhalten und Schellnflegel dafür die Schuldverträge samt einer Quittung herausgeben soll. Schellnflegel bezahlt Israhel am 3. Februar 1567 die 25 fl. sowie 1 fl. 6 Schilling Zinsen.
Gleichzeitig mit Schellnflegel verklagt Israhel am 25. Oktober 1566 auch Muß Kilian von Hochstadt, der ihm von 600 fl. 2#Die im folgenden stets genannte Summe von 400 fl. scheint, wie der Vermerk über die abschließende Zahlung zeigt, nur ein Teilbetrag der ursprünglichen Schuld von 600 fl. gewesen zu sein. noch 80 fl. schuldig ist. Muß Kilian erklärt dagegen, daß er für 400 fl. ungefähr 10 1/2 Fuder Wein, das Fuder zu 32 fl. gerechnet, geliefert und damit 336 fl. bezahlt hat. Israhel bestreitet, daß der Wein so viel wert war. Darauf wird Kilian befohlen, am kommenden Montag [Oktober 28] 60 fl. mitzubringen und den Nachweis über den gelieferten Wein zu führen, damit ein Vergleich geschlossen werden kann.
Am 28. Oktober wird vor der Kanzlei festgestellt, daß die von Kilian gelieferten 10 Puder 1 Ohm Wein 325 fl. 8 Schilling wert waren und er Israhel somit noch 74 fl. 16 Schilling schuldet. Gegen die Zusage, die 74 fl. zu Martini zu erhalten, verzichtet Israhel auf die 16 Schilling.
Am 22. November bittet Muß Kilian Räte und Befehlhaber zu Hanau, ihm wegen seines Vertrages mit Israhel zu den 217 fl. zu verhelfen, die er von Peter Kulmanns Witwe zu fordern hat.
Am 13. Dezember 1566 zahlt Kilian Israhel die 74 fl. und erhält dagegen die Verschreibung über 600 fl. zurück nebst einer Quittung.

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Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

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„Forderungen des Frankfurter Juden Israhel zum Engel an hanauische Schuldner“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4187_forderungen-des-frankfurter-juden-israhel-zum-engel-an-hanauische-schuldner> (aufgerufen am 25.11.2025)

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