Vergleichsverhandlungen zwischen dem Juden Gumprecht [von Windecken] und seinen Schuldnern

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1565 August 21
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Vor der Kanzlei Hanau erscheinen der Jude Gumprecht [von Windecken] und seine Schuldner aus Bischofsheim zu Vergleichsverhandlungen.
Eilen Clesens Witwe, von der Gumprecht 18 fl. fordert, erklärt, daß sie das Pferd nicht gekauft, sondern geliehen und dem Juden Wein dafür gegeben haben. Gumprecht behauptet dagegen, daß er mit Eilen Cles vor vier Jahren einen Kaufpreis von 15 fl. vereinbart und ihm außerdem 3 fl. zu einem Zinssatz von 1 Binger Heller pro Woche und Gulden geliehen hat. Die Söhne des Verstorbenen, die Zeugen der vor dem Oberamtmann getroffenen Vereinbarung gewesen sein sollen, erklären, davon nichts zu wissen. Gumprecht muß bekennen, daß der Gaul tatsächlich verliehen und nicht verkauft und die Kaufvereinbarung erst getroffen wurde, als das Pferd bei Eilen Cles krepiert war. Darauf wird vorgeschlagen, daß Gumprecht sich mit einer Zahlung von 12 fl. begnügen soll. Die Schuldner erhalten Gelegenheit, sich mit den Miterben von Eilen Cles zu besprechen, und sollen am kommenden Donnerstag [August 23] erklären, ob sie den Vergleich akzeptieren.
Weigel Schreibers Witwe Margret, die Gumprecht 10 fl. schuldet, erklärt, daß sie ihm 15 Viertel Wein geliefert hat, als das Fuder 24 fl. galt. Sie will daher nur noch 7 fl. bezahlen, besitzt zur Zeit aber nur noch 1 1/2 Viertel Wein, die schon verpfändet sind. Es wird vereinbart, daß sie Gumprecht im kommenden Herbst, wenn der Wein vergoren ist, 5 fl. geben und dieser damit zufrieden sein soll.
Die Witwe von Koch Cunz hat Gumprecht 2 Ohm Wein geliefert, als das Fuder 24 fl. galt, doch bestreitet der Jude, daß dies etwas mit seiner noch bestehenden Forderung von 7 1/2 fl. 4 Schilling zu tun hat. Eine Zeugin bestätigt, daß Gumprecht von Cunz Koch vor ungefähr drei Jahren zwei Ohm Wein bekommen hat, und erklärt, daß der Jude von ihr selbst einmal 15 Viertel Wein bekommen und den Empfang später bestritten hat. Nachdem die Witwe sich geweigert hat, eine Zahlung von 4 fl. zu akzeptieren, werden die Parteien dahin verglichen, daß sie und ihr Schwiegersohn Gumprecht im kommenden Herbst 3 fl. zahlen und dieser damit zufrieden sein soll.
Anschließend vergleicht sich Gumprecht mit seinen Schuldnern aus Roßdorf.
Leonhard Groß, der 9 Taler sowie 10 fl. 9 Albus nebst 5 fl. Zinsen schuldet, soll zu Martini 15 fl. bezahlen.
Feigen Adam hat von den geschuldeten 21 fl. laut eines vor dem Oberamtmann geschlossenen Vertrags bereits 10 1/2 fl. bezahlt und soll zu Martini den Rest bezahlen.
Ebenfalls zu Martini soll Heinrichs Tönges seine Schuld von 5 1/2 fl. begleichen, und wenn Schultheißen Lips Gumprecht zum gleichen Termin 11 fl. bezahlt, sollen seine Schulden damit abgegolten sein.

Weitere Angaben

1565 Bl. 257-258r

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Vergleichsverhandlungen zwischen dem Juden Gumprecht [von Windecken] und seinen Schuldnern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4100_vergleichsverhandlungen-zwischen-dem-juden-gumprecht-von-windecken-und-seinen-schuldnern> (aufgerufen am 25.11.2025)

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