Bestrafung des Juden Israel zum Engel zu Frankfurt durch die Kanzlei Hanau
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Bestrafung des Juden Israel zum Engel zu Frankfurt durch die Kanzlei Hanau
Die Kanzlei Hanau beschließt am 12. Februar, dem Juden Israel zum Engel zu Frankfurt einen Tag zu benennen und ihn wegen seiner Anmaßung zur Rechenschaft zu ziehen, weil er die Schultheißen zu Wachenbuchen und Hochstadt aufgefordert hat, ihm bei der Eintreibung seiner Forderungen behilflich zu sein und dabei in seinen Schreiben "geredt, als het er in u[nserer] g[nädige]n h[errschaft] obrigkeit gepoth anzulegen, wie er dan schreibt, gedenck schultheiss, etc.". Erscheint Israel nicht zu dem gesetzten Tag, sollen seine Forderungen in der Grafschaft beschlagnahmt werden. Außerdem werden die beiden Schultheißen angewiesen, künftig solche Schreiben an die Kanzlei weiterzugeben, ohne vorher tätig zu werden.
Am 12. Februar soll Israel vor der Kanzlei erscheinen und "ein abtrag thun".
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2b Bd. 1 1564.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bestrafung des Juden Israel zum Engel zu Frankfurt durch die Kanzlei Hanau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4020_bestrafung-des-juden-israel-zum-engel-zu-frankfurt-durch-die-kanzlei-hanau> (aufgerufen am 25.11.2025)
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