Abzug der Juden von Korbach und ihre Aufnahme in Münster
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Abzug der Juden von Korbach und ihre Aufnahme in Münster
Am 11. September teilt der Bischof von Münster der Stadt Korbach mit, daß er die beiden Juden aus Korbach in Schutz und Schirm genommen hat, und fordert die Stadt auf, sie mit ihrer Habe ungehindert abziehen zu lassen. Vorausgegangen war ein Streit zwischen den Juden und Graf Wolrad von Waldeck, der ihnen den Schutz aufgesagt hatte, ohne ihnen Bau und Besserung ihres Hofes bezahlen zu wollen, wie es ihnen der verstorbene Graf Philipp von Waldeck urkundlich zugesichert hatte. Auf die daraufhin vom Bischof zu Münster gefällte Entscheidung, wonach die Juden bis zur Schlichtung der Irrung durch ihn und den Landgrafen von Hessen "in irem sitze" gelassen werden sollten, haben die Juden Klage erhoben und sich schließlich mit Gräfin Anna von Waldeck verglichen.
Die Gräfin unterrichtet die Stadt Korbach am 13. September davon, daß sie, um die Juden, die schriftlich wie mündlich "viel uffsage und smhaewurt" gegen ihren verstorbenen Gemahl erhoben haben, an weiteren Vorwürfen zu hindern, eine Ablösung für Bau und Besserung gezahlt hat, und bittet die Stadt, den Hof, den, wie man sagt, die Juden inzwischen verlassen haben, zu verschließen und bis zur Neuvergabe ein Auge darauf zu haben.
Am 30. September berichtet der Jude Symon Graf Wolrad von Waldeck, daß er mit seinem Bruder in den Schutz des Bischofs von Münster aufgenommen worden ist und beim Abzug aus Korbach seine Habe nebst dem Pfandgut mit Wissen der Stadt mitgenommen hat, ausgenommen die bei dem Richter Alberth [Kuderbach] hinterlegten Pfänder, von denen der Richter behauptet, Graf Wolrad habe sie mit Arrest und Kummer belegt. Symon bittet, diese Beschlagnahme aufzuheben.
Am 1. Oktober teilt Gräfin Anna ihrem Sohn Wolrad mit, daß sie dem Juden, der jetzt zu Münster lebt, um dem Bischof das Seine "zu verschleissen und zu verkauffen", für sein Haus zu Korbach 36 fl. gegeben hat, und bietet ihm das Haus zum selben Preis an. In seiner Antwort vom gleichen Tage verweist Graf Wolrad darauf, daß die Juden von Fenstern, Treppengeländern (dralgen) und Türen Eisen entwendet und den Schmieden verkauft haben. Am folgenden Tag antwortet Gräfin Anna, daß sie die Ablösung nur mit Rücksicht auf den Bischof von Münster gezahlt hat und eine Erstattung des Geldes von Graf Wolrad erwartet. Was die entwendeten Eisen angeht, so sind nach ihrer Meinung dafür andere als die Juden haftbar zu machen.
Am 3. Januar 1540 bitten die Brüder Berndt und Simon den Bischof von Münster, sich bei Graf Wolrad von Waldeck für die Herausgabe ihres beschlagnahmten Besitzes zu verwenden, was dieser am 6. Januar auch tut. Am 22. Januar wenden sich die Brüder direkt an Graf Wolrad, der daraufhin dem Bischof zu Münster am 24. Januar mitteilt, daß er den Richter zu Korbach angewiesen hat, das Pfandgut der Juden freizugeben.
Archivangaben
Altsignatur
115 Waldeck, Ältere Kanzlei 39 Nr. 2 Bl. 17-29.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Bär (Berndt), zu Korbach, später in Höringhausen, Münster und Soest, Sohn des Sander und der Rechlin, Bruder von Jacob und Simon
- Philipp I., Landgraf von Hessen
- Kuderbach, Albrecht, Richter, Einwohner von Korbach
- Franz von Waldeck, Bischof von Münster
- Simon (Symon), zu Korbach, später zu Münster, Sohn des Sander und der Rechlin, Bruder von Jacob und Bär
- Waldeck, Anna von, Gräfin
- Waldeck, Philipp III. von, Graf
- Waldeck, Wolrad II. von, Graf
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Sachbegriffe
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Abzug der Juden von Korbach und ihre Aufnahme in Münster“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3653_abzug-der-juden-von-korbach-und-ihre-aufnahme-in-muenster> (aufgerufen am 25.11.2025)
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