Forderungen des Juden Seligman an hanauische Untertanen
Stückangaben
Regest
Burggraf und Baumeister zu Friedberg ersuchen die Befehlhaber zu Hanau am 21. August 1537, ihrem Hintersassen, dem Juden Seligman zur Bezahlung seiner ausstehenden und als rechtmäßig erkannten Forderungen an hanauische Untertanen zu verhelfen und ihm zur Eintreibung des Geldes Geleit zu erteilen.
Am 25. August antworten die Befehlhaber, daß Seligmans Forderungen auf betrügerische Weise zustande gekommen sind und er vor seiner Austreibung aus Frankfurt wie viele dortige Juden die hanauischen Untertanen "mit leihen und andern wucherlichen verbottenen listen so geferlich hindergangen und bis in etlichen verderben gesatzt", daß nur das Eingreifen der Obrigkeit einige der Schuldner vor dem Ruin bewahrt hat. Damit er sich aber nicht über Rechtsverweigerung beklagen kann, soll ihm wie anderen Juden auch Geleit erteilt werden, damit er "sein ausgelehent gelt, das ein ieder jud bey seim judischen eid behalten soll", einklagen kann.
Archivangaben
Altsignatur
81 E Regierung Hanau 42 Nr. 1-2, 4-5; Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 3 S.194.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Juden Seligman an hanauische Untertanen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3532_forderungen-des-juden-seligman-an-hanauische-untertanen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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