Liepmann bekundet, daß ihn Graf Reinhard von Hanau als Hochmeister angenommen hat
Stückangaben
Regest
Liepmann, Sohn des Juden Hirtz zu Friedberg, bekundet, daß ihn Graf Reinhard von Hanau laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage als Hochmeister angenommen und ihm gestattet hat, in Friedberg oder Windecken zu wohnen, solange er Hochmeister ist und die Erlaubnis nicht widerrufen wird. Er soll alle Freiheiten genießen, die andere Hochmeister vor ihm hatten, sein Amt treulich versehen und keine Zinsen nehmen. Es ist ihm untersagt, sich ohne Graf Reinhards Wissen einem anderen Herrn zu verdingen. Händel mit Christen oder Juden hat er vor den hanauischen Gerichten auszutragen und deren Spruch zu akzeptieren. Muß er Rechtstage anberaumen oder Verhandlungen mit den hanauischen Juden führen, soll das nur innerhalb der Grafschaft geschehen. Seinen Verpflichtungen gegenüber Graf Reinhard und der Judenschaft soll er bei Verlust von Hab und Gut "an eydts stat nachkommen". Irrungen innerhalb der Judenschaft soll er, sofern erforderlich, vor niemand anders als Graf Reinhard bringen und "in großen handeln und sachen" zwei verständige Juden aus der Grafschaft Hanau zur Urteilsfindung heranziehen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Siegel abgefallen.
Archivangaben
Altsignatur
81 E 42 Nr. 1 Bl. 46.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Liepmann bekundet, daß ihn Graf Reinhard von Hanau als Hochmeister angenommen hat“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3063_liepmann-bekundet-dass-ihn-graf-reinhard-von-hanau-als-hochmeister-angenommen-hat> (aufgerufen am 26.11.2025)
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