Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Loser in Windecken auf
Stückangaben
Regest
Graf Reinhard von Hanau bekundet, daß er dem Juden Loser nebst Frau und Kindern Schutz gewährt und gestattet hat, in Windecken in der Judengasse zu wohnen. Auch hat er ihm das Totengräberamt daselbst anvertraut. Loser soll dafür von den ihm zukommenden Gefällen die gebührenden Abgaben zahlen. Neben seiner Bezahlung soll ihm das Haus sowie das Gras und anderes auf dem Judenkirchhof gehören. Zinsgeschäfte sind ihm und den Seinen untersagt. Irrungen mit den hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen. Solange sie hanauischen Schutz genießen, sollen sich Loser und seine Familie bei Strafe ohne Vorwissen von Graf Reinhard nicht anderweitig verdingen oder fremden Schutz suchen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Siegel abgefallen.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 28008.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Loser in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3004_graf-reinhard-von-hanau-nimmt-den-juden-loser-in-windecken-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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