Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Loser in Windecken auf

HStAM 86 Nr. 28008  
Laufzeit / Datum
1505 Februar 22
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Reinhard von Hanau bekundet, daß er dem Juden Loser nebst Frau und Kindern Schutz gewährt und gestattet hat, in Windecken in der Judengasse zu wohnen. Auch hat er ihm das Totengräberamt daselbst anvertraut. Loser soll dafür von den ihm zukommenden Gefällen die gebührenden Abgaben zahlen. Neben seiner Bezahlung soll ihm das Haus sowie das Gras und anderes auf dem Judenkirchhof gehören. Zinsgeschäfte sind ihm und den Seinen untersagt. Irrungen mit den hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen. Solange sie hanauischen Schutz genießen, sollen sich Loser und seine Familie bei Strafe ohne Vorwissen von Graf Reinhard nicht anderweitig verdingen oder fremden Schutz suchen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Siegel abgefallen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Loser in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3004_graf-reinhard-von-hanau-nimmt-den-juden-loser-in-windecken-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)

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