Der Jude Liebertrudt bekennt u.a., daß er mit einer Strafe von 20 fl. belegt worden ist

HStAM 86 Nr. 28174  
Laufzeit / Datum
1488 Juni 6
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der derzeit zu Windecken wohnhafte Jude Liebertrudt bekennt, daß er "misßhandelung halb" an Stelle der eigentlich verwirkten Leibesstrafe von Graf Philipp von Hanau mit einer Strafe von 20 fl. belegt worden ist, die er oder seine Erben dem Keller zu Windecken bis Martini bezahlen sollen. Als Bürgen benennt er den Juden Gomppen zu Windecken. Was seine Forderungen an Saul Herten zu Kilianstädten angeht wie auch die von Walter Becker zu Bruchköbel gegen ihn erhobenen Forderungen, wird sich Liebertrud vor den hanauischen Gerichten deswegen verantworten und ihren Spruch ohne ferneres Appellieren annehmen. Ist die Buße bezahlt, kann Liebertrud nach Martini mit den Seinen ziehen wohin er will. Falls allerdings von hanauischen Untertanen Ansprüche an ihn geltend gemacht werden, hat er sich wie auch bei Forderungen, die er an hanauische Untertanen hat, stets den hanauischen Gerichten zu stellen. Liebertrud soll dem Keller zu Windecken die Bede bis zum gegenwärtigen Tag bezahlen und dann bis Martini bedefrei sein, dafür aber auch von seinen hanauischen Schuldnern von diesem Stichtag an bis Martini keine Zinsen mehr fordern dürfen. Die Urfehde wird von Liebertrud und Gompe beschworen.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit zwei aufgedrückten Siegeln.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Liebertrudt bekennt u.a., daß er mit einer Strafe von 20 fl. belegt worden ist“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2783_der-jude-liebertrudt-bekennt-u-a-dass-er-mit-einer-strafe-von-20-fl-belegt-worden-ist> (aufgerufen am 25.11.2025)

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