Gele Ziegelirn wird von der Zahlung eines Gulden befreit, der auf ihren Namen bei den Juden geliehen wurde
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Das Stadtgericht Hanau spricht Gele Ziegelirn von der Zahlung eines Gulden frei, den Dielnhen auf ihren Namen bei den Juden geliehen hat, und befreit sie von der Eidesleistung. Dielnhen wird in die Kosten verurteilt.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau B Nr. 7 Bd. 1 Bl. 82v.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gele Ziegelirn wird von der Zahlung eines Gulden befreit, der auf ihren Namen bei den Juden geliehen wurde“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2584_gele-ziegelirn-wird-von-der-zahlung-eines-gulden-befreit-der-auf-ihren-namen-bei-den-juden-geliehen-wurde> (aufgerufen am 26.11.2025)
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