Gele Ziegelirn wird von der Zahlung eines Gulden befreit, der auf ihren Namen bei den Juden geliehen wurde

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 7 Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1446 März 15
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Das Stadtgericht Hanau spricht Gele Ziegelirn von der Zahlung eines Gulden frei, den Dielnhen auf ihren Namen bei den Juden geliehen hat, und befreit sie von der Eidesleistung. Dielnhen wird in die Kosten verurteilt.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau B Nr. 7 Bd. 1 Bl. 82v.

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gele Ziegelirn wird von der Zahlung eines Gulden befreit, der auf ihren Namen bei den Juden geliehen wurde“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2584_gele-ziegelirn-wird-von-der-zahlung-eines-gulden-befreit-der-auf-ihren-namen-bei-den-juden-geliehen-wurde> (aufgerufen am 26.11.2025)

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