Abt Johann zu Fulda nimmt drei Juden nebst Frauen, Kindern und Gesinde in Schutz und Schirm
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 15. Jahrhunderts
Regest
Abt Johann zu Fulda nimmt die Juden Abraham den Walch, Kopphelin und Vincelman nebst Frauen, Kindern und Gesinde in Schutz und Schirm und gewährt ihnen auf sechs Jahre das Recht, sich in Fulda, Vacha, Hammelburg oder sonst in den ihnen genehmen Städten oder Schlössern des Stifts niederzulassen. Dafür zahlt Abraham jährlich einen Zins von 6 Gulden, Kopphelin und Vincelman aber je 4 Gulden und zwar halb zu St. Walpurgis, halb zu St. Martins Tag. Niemand soll die Juden mit weiteren Abgaben belasten. Auch soll niemand sie vor auswärtige Gerichte fordern können, sie hätten denn zuvor vor dem Stiftsgericht gestanden. Es ist ihnen gestattet, pro Gulden wöchentlich einen Zins von 4 Pfennigen, jeden zu einem zwölftel Schilling gerechnet, zu nehmen. Bessert sich die Währung im Stift, kann mit dem Abt ein höherer Zinssatz vereinbart werden. Nur von Auswärtigen, die nicht Stiftsuntertanen sind, können Zinsen in beliebiger Höhe genommen werden.
Archivangaben
Altsignatur
K 433 S.14 Nr. 25
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abt Johann zu Fulda nimmt drei Juden nebst Frauen, Kindern und Gesinde in Schutz und Schirm“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2490_abt-johann-zu-fulda-nimmt-drei-juden-nebst-frauen-kindern-und-gesinde-in-schutz-und-schirm> (aufgerufen am 25.11.2025)
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