Abt Johann zu Fulda nimmt drei Juden nebst Frauen, Kindern und Gesinde in Schutz und Schirm

HStAM K Nr. 433  
Laufzeit / Datum
1399 Juni 7
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift des 15. Jahrhunderts

Regest

Abt Johann zu Fulda nimmt die Juden Abraham den Walch, Kopphelin und Vincelman nebst Frauen, Kindern und Gesinde in Schutz und Schirm und gewährt ihnen auf sechs Jahre das Recht, sich in Fulda, Vacha, Hammelburg oder sonst in den ihnen genehmen Städten oder Schlössern des Stifts niederzulassen. Dafür zahlt Abraham jährlich einen Zins von 6 Gulden, Kopphelin und Vincelman aber je 4 Gulden und zwar halb zu St. Walpurgis, halb zu St. Martins Tag. Niemand soll die Juden mit weiteren Abgaben belasten. Auch soll niemand sie vor auswärtige Gerichte fordern können, sie hätten denn zuvor vor dem Stiftsgericht gestanden. Es ist ihnen gestattet, pro Gulden wöchentlich einen Zins von 4 Pfennigen, jeden zu einem zwölftel Schilling gerechnet, zu nehmen. Bessert sich die Währung im Stift, kann mit dem Abt ein höherer Zinssatz vereinbart werden. Nur von Auswärtigen, die nicht Stiftsuntertanen sind, können Zinsen in beliebiger Höhe genommen werden.

Archivangaben

Altsignatur

K 433 S.14 Nr. 25

Digitalisat vorhanden

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abt Johann zu Fulda nimmt drei Juden nebst Frauen, Kindern und Gesinde in Schutz und Schirm“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2490_abt-johann-zu-fulda-nimmt-drei-juden-nebst-frauen-kindern-und-gesinde-in-schutz-und-schirm> (aufgerufen am 25.11.2025)

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