Wiederherstellung der liberalen Verfassung von 1831 durch Kurfürst Friedrich Wilhelm

 

Ereignis

Was geschah

Am 21. Juni 1862 wird Kurfürst Friedrich Wilhelm (1802–1875) durch preußische Truppen an hessischen Grenzen gezwungen, die liberale Verfassung von 1831 bis auf den Verfassungseid des Militärs wiederherzustellen, die durch die Herbstkrise von 1850 außer Kraft gesetzt worden war. Seit Jahren bestand ein kurhessischer Verfassungskonflikt. Im Jahr 1852 kam es durch den Kasseler reaktionären Kurfürsten zur systematischen Sabotage der vom Bund auferlegten Verfassung. Die Forderungen von Friedrich Oetker (1809–1881) und folglich der liberalen Mehrheit des Kurhessischen Landtags wurden von Preußen und weiteren Bundesstaaten unterstützt. Am 30. Mai 1860 wurde zwar die Verfassung von der Kasseler Regierung geprüft, doch erfolgte erst am 24. Mai 1862 der Bundesbeschluss der Wiederherstellung der Verfassung von 1831. Im Spätherbst wurde der vorgelegte Haushaltsplan verweigert und das Ministerium entlassen, sodass Otto von Bismarck (1815–1898) mit einer preußischen Note eine Absetzungsdrohung versandte.
(StH)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Weiterführende Informationen

Kalender

M
T
W
T
F
S
S
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Wiederherstellung der liberalen Verfassung von 1831 durch Kurfürst Friedrich Wilhelm, 21. Juni 1862“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6476_wiederherstellung-der-liberalen-verfassung-von-1831-durch-kurfuerst-friedrich-wilhelm> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6476