Unterzeichnung der Staatsverträge zum Bau der Taunus-Eisenbahn
Ereignis
Was geschah
Am 10. Januar bzw. 10. Februar 1838 werden die Staatsverträge zwischen der Freien Stadt Frankfurt, dem Großherzogtum Hessen und dem Herzogtum Nassau unterzeichnet, die den Bau der Taunus-Eisenbahn festlegten.
Bereits am 29. Juni 1836 hatten sich die Eisenbahnkonsortien von Darmstadt, Wiesbaden und Frankfurt zu einem „Taunuseisenbahn-Komitee“ unter Führung der Frankfurter Bankhäuser Bethmann und Rothschild zusammengeschlossen. Die im Folgejahr ausgegebenen Aktien waren so begehrt, dass man sofort mit vorbereitenden Arbeiten beginnen konnte. Da die Eisenbahn das Territorium des Großherzogtums Hessen queren und in Wiesbaden, der damaligen Hauptstadt des Herzogtums Nassau enden sollte, musste aber der Streckenverlauf langwierig und detailliert ausgehandelt werden.
Im Frühjahr 1838 konnten die Bauarbeiten beginnen und im Juni 1839 verkehrte ein erster Probe-Zug auf der Strecke von Höchst bis Frankfurt. Diese ist somit die älteste Eisenbahnstrecke auf hessischem Gebiet.
(UH)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 228 f.
Weiterführende Informationen
- HStAD Bestand A 6 Nr. 860
- Wikipedia: Robert Stephenson and Company (eingesehen am 20.5.2021)
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Siehe auch
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Personen
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Unterzeichnung der Staatsverträge zum Bau der Taunus-Eisenbahn, 10. Januar 1838-10. Februar 1838“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6289_unterzeichnung-der-staatsvertraege-zum-bau-der-taunus-eisenbahn> (aufgerufen am 25.11.2025)
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