Abtragung von Judenschulden durch die Vormünder von Merten Heuns Sohn zu Niederdorfelden

HStAM 81 Regierung Hanau Nr. 7465  
Laufzeit / Datum
1584 - 1585
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Rechnungseinträge

Regest

1584 geben die Vormünder von Merten Heuns Sohn zu Niederdorfelden 3 Albus für Zehrung aus, als sie von dem Juden Salmon nach Windecken geladen werden. Zweimal je 20 Denar und einmal 3 Albus kostet die Zehrung, als sie der Judenschulden wegen in Hanau sind. 7 Albus Zehrungskosten werden für einen Besuch bei dem Juden zu Frankfurt verbucht, und 3 Albus 2 Denar kostet die Zehrung, als die Vormünder nach Hanau müssen, weil der Frankfurter Jude sie in Rottweil verklagt hat. Für die Abforderung der Klage zahlen sie 2 fl., und 22 Denar geben sie für Zehrung aus, als sie den Oberamtmann ersuchen, sie mit dem Juden zu vergleichen.
7 fl. 6 Schilling zahlen die Vormünder dem Juden Salmon zu Windecken. 3 Albus erhält der Gerichtsschreiber, als sie sich mit dem Juden zu Frankfurt vergleichen. 70 fl. erhält der Jude zur Begleichung der Schuld. Die Zehrungskosten der Vormünder belaufen sich dabei auf 17 Denar. 6 1/2 fl. 9 Schilling bekommt der Jude Joseph zu Windecken.
2 Albus zahlen die Vormünder, um eine Abschrift der im Frankfurter Konfeßbuch eingetragenen Judenschulden zu bekommen, und 2 Batzen geben sie dabei für Zehrung aus.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abtragung von Judenschulden durch die Vormünder von Merten Heuns Sohn zu Niederdorfelden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5538_abtragung-von-judenschulden-durch-die-vormuender-von-merten-heuns-sohn-zu-niederdorfelden> (aufgerufen am 29.11.2025)

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