Verschuldung des Rab Maul von Dorheim bei einem Juden zu Friedberg
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Verschuldung des Rab Maul von Dorheim bei einem Juden zu Friedberg
Rab Maul aus Dorheim berichtet dem Oberamtmann zu Hanau am 22. Mai 1582, daß er vor zweieinhalb Jahren die Absicht hatte, mit 220 fl. aus einem Grundstücksverkauf seinen jüdischen Gläubiger zu Friedberg zu bezahlen. Da aber bei einer nachträglichen Schätzung der Preis für das Grundstück auf 150 fl. herabgesetzt wurde, mußte er in Friedberg 80 fl. schuldig bleiben, die Zinsen nicht gerechnet.
Deswegen hat der Jude Wolf von Dorheim zu Friedberg Mauls Mutter auf dem Friedberger Markt beschimpft und öffentlich gesagt, ihr Sohn sei ein Schelm und Dieb, den man hängen sollte. Als die Mutter kürzlich verstorben ist, hat der Friedberger Gläubiger den Schultheißen zu Dorheim aufgefordert, ihn aus dem geringen Erbteil zu bezahlen, da die Mutter für den Sohn gebürgt hatte, und erst dann die Erbteilung zwischen Maul und seinem Bruder vorzunehmen. Auch hat er Mauls Bruder in Friedberg pfänden lassen, und Maul selbst muß seinetwegen die Stadt meiden. Maul erklärt, daß er die ständig wachsende Schuldenlast unmöglich bezahlen oder abtragen kann, denn was er noch besitzt, ist den "Christen bei einem pfennig versetzt und verschrieben".
Mit seinem Bericht übergibt Maul eine Supplik zur Weiterleitung an den Burggrafen zu Friedberg mit der Bitte, Wolf wegen der auf der Burgfreiheit vor der Burg und der Judengasse ausgestoßenen Beschimpfungen und Beleidigungen mit 1000 Talern zu bestrafen. Da der Burggraf eine entsprechende Klage bereits abgewiesen hat, ersucht Maul den Oberamtmann um Vermittlung. Er fordert Entschädigung von Wolf und möchte sich mit seinem Gläubiger vergleichen.
Der Oberamtmann weist Maul an, die Beleidigungsklage vor dem Burggrafen zu führen und seinen Gläubiger aus dem Nachlaß seiner Mutter zu bezahlen. Am 19. März 1583 beschwert sich Maul jedoch erneut, daß die Beleidigungsklage in Friedberg noch immer anhängig ist und der Jude sich deswegen auf keinerlei Zahlungsvergleich in der Schuldensache einlassen will, während er doch Mauls Bruder gewisse Fristen einräumt. Maul bittet den Oberamtmann darum, seinen Gläubiger zu veranlassen, daß er das Erbteil als Sicherheit und Unterpfand akzeptiert und nicht länger sofortige Zahlung verlangt.
Weitere Angaben
Bl. 11-16
Archivangaben
Altsignatur
81 Regierung Hanau E 42 Nr. 5
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Archivkontext
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Verschuldung des Rab Maul von Dorheim bei einem Juden zu Friedberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5406_verschuldung-des-rab-maul-von-dorheim-bei-einem-juden-zu-friedberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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