[Türken]Steuererhebung von den Juden zu Friedberg

HStAM 81 Regierung Hanau Nr. 8593  
Laufzeit / Datum
1579 September 21 - 1580 Oktober 6
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

[Türken]Steuererhebung von den Juden zu Friedberg
In einem am 21. September von der Kanzlei Hanau gefertigten Verzeichnis wird festgehalten, welche Außenstände die Friedberger Juden in der Grafschaft haben und wie hoch die davon zu zahlenden jährlichen Steuern sind.

NameForderungSteuersatz
Salmon767 1/2 fl.5 fl. 3 Schilling 1 Denar
Jacob Muschenheim 597 1/2 fl.4 fl. 2 Denar
Jeckel 322 fl.2 fl. 4 Schilling
Gumprecht180 1/2 fl.1 fl. 5 Schilling 1 Denar
Sali84 fl.14 Schilling
Kopfgen32 1/2 fl.5 Schilling 5 Denar
Mosche44 fl.7 Schilling 3 Denar
Gottschalck82 fl.13 Schilling 5 Denar
Samuel Katz177 fl.1 fl. 4 Schilling 4 Denar
Samuel Glauberger62 fl.10 Schilling 6 Denar
Anßel118 fl.19 Schilling 1 Denar
Isac Lauß im Ohr208 fl.1 fl. 9 Schilling 7 Denar
Davidt48 fl.8 Schilling 2 Denar
Muschi Eyßerman41 fl.6 Schilling 6 Denar
Michel Bawer130 fl.21 Schilling 1 Denar
die Jüdin Schönlen25 fl.4 Schilling
Seybel Katz16 fl.2 Schilling 6 Denar
Wolf zu Niedermörlen264 1/2 fl.1 fl. 18 Schilling 4 Denar
der kleine Jude zu Niedermörlen7 fl.1 Schilling 5 Denar
Samuel zu Niedermörlen7 fl.1 Schilling 5 Denar
Libman zu Ostheim bei Weisel126 1/2 fl.20 Schilling 2 Denar
Dieses Verzeichnis schicken Räte und Befehlhaber am 6. Oktober den Schultheißen zu Dorheim und Nauheim mit der Weisung, die Juden nach Nauheim kommen zu lassen und von ihnen die Steuern für drei Jahre zu verlangen. Gleichzeitig soll allen Amtsuntertanen erneut eingeschärft werden, daß sie nur mit amtlicher Erlaubnis Geld bei den Juden leihen dürfen und Beträge über 5 fl. der Kanzlei Hanau zu melden haben.
Da sich Graf Philipp Ludwig aber über die Höhe der Verschuldung seiner Untertanen sowie darüber, daß die Juden mehr Wucher erhalten als er selbst von allen Gefällen, "ganz hart erschrocken" gezeigt hat, die Friedberger Juden sich dagegen ihrerseits mit einer Supplik wegen der ihnen abverlangten Schatzung an die hanauische Kanzlei gewandt haben, findet dort am 29. Dezember eine Anhörung statt. Dabei wird festgestellt, daß viele, wenn nicht gar alle Schuldverschreibungen gegen die Reichsordnung zustande gekommen sind.
Trotzdem und obwohl Graf Philipp Ludwig berechtigt wäre, "neben den heuptern auch doppele Schatzung zu erheben, wie von franckfurtischen und inlendischen juden beschehen", sollen die Friedberger Juden für die vergangenen vier Jahre nur 150 fl. bezahlen, die Neuregelung des Steuersatzes aber für die Zukunft vorbehalten bleiben. Auf jeden Fall wird der hanauische Satz erhöht, wenn die Burg Friedberg ihre Juden höher besteuert.
Am 30. Dezember erklären sich die Juden bereit, die Steuer zu bezahlen, beklagen sich aber, daß sie künftig bei Eintreibung ihrer Forderungen nachweisen sollen, daß sie redlich, ohne Betrug und mit amtlicher Genehmigung erwachsen sind. Sie erklären, daß seit unvordenklichen Zeiten in Friedberg ein Judenschuldbuch durch den Schultheißen "oder auch izt in neulichkeit durch einen notarium" geführt wird, das man bislang allerorts "fur chrefftig gehalten". Sie werden mit Hinweis auf die Reichsordnung von 1551 belehrt, daß die Schulden jeweils von den für die Schuldner obrigkeitlich zuständigen Beamten einzutragen sind, und müssen bekennen, daß die meisten ihrer Forderungen im Friedberger Stadtbuch eingetragen und die Verschreibungen nicht vor den hanauischen Beamten erfolgt sind.
Am 5. Januar 1580 übergeben die Juden ein Schreiben der Burg Friedberg mit der Bitte, ihnen die Schatzung zu erlassen. Da darüber im Oktober noch immer nicht entschieden ist, bieten die Juden an, "ein genants oder ein trinckgeschirr anstatt der Schatzung zu erlegen".
Darauf werfen ihnen die Räte vor, sie hätten die Steuerzahlung solange hinausgezögert, bis man ihnen jetzt die Eintreibung ihrer widerrechtlich entstandenen Außenstände untersagt und mit Konfiskation gedroht hat.
Die Juden wollen den Streit beenden und verweisen auf das Beispiel des Landgrafen von Hessen, der 1 Schreckenberger von 100 fl. verlangt. Sie erklären außerdem, daß sie ihren Besitz bereits zu Friedberg versteuern mußten und dabei keinen Nachlaß erhalten haben.
Mit Rücksicht darauf, daß die Friedberger Judenschaft der Herrschaft Hanau "etlicher maßen zugethan" ist, wird schließlich vereinbart, daß Ihnen bei der Eintreibung ihrer alten Außenstände geholfen werden soll, sie aber nicht mehr als 5% Zinsen verlangen dürfen und künftige Schuldverschreibungen von den hanauischen Beamten ausstellen lassen sollen; "dargegen sollen sie mit den reichsanlagen desto leidenlicher gehalten werden".

Weitere Angaben

Bl. 16-19, vgl. auch HStAM, 81 Regierung Hanau E 42 Nr. 8595 Bl. 7-10

Archivangaben

Altsignatur

81 Regierung Hanau E 42 Nr. 3

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„[Türken]Steuererhebung von den Juden zu Friedberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5158_tuerken-steuererhebung-von-den-juden-zu-friedberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

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