Verhaftung von Jacob Muschenheims Sohn aus Friedberg
Stückangaben
Regest
Am 14. Juli berichtet der Schultheiß zu Nauheim dem Oberamtmann zu Hanau, daß er den Sohn des Friedberger Juden Jacob Muschenheim hat verhaften lassen, weil er sich ungebührlich über den Oberamtmann geäußert haben soll. Die Friedberger Juden haben eine Bürgschaft angeboten und gebeten, den Gefangenen, der die Beschuldigung bestreitet, in einem Wirtshaus einsitzen zu lassen.
Darauf antworten Räte und Befehlhaber bereits am folgenden Tag, daß zwei Friedberger und ein Windecker Jude für den Verhafteten gebeten und Koscher von Windecken sowie Henle von Hochstadt eine Bürgschaft gestellt haben. Der Schultheiß wird daher angewiesen, Jacobs Sohn Urfehde schwören zu lassen und ihn mit dem Versprechen, sich jederzeit wieder einer gerichtlichen Untersuchung in Nauheim zu stellen, freizulassen.
Weitere Angaben
Bl. 4-6
Archivangaben
Altsignatur
81 Regierung Hanau E 42 Nr. 5
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verhaftung von Jacob Muschenheims Sohn aus Friedberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5142_verhaftung-von-jacob-muschenheims-sohn-aus-friedberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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