Forderungen der Frankfurter Jüdin Michla zum Paradies an Johann Heck gen. Becker zu Dörnigheim

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2b Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1578 Februar 4 - 1582 April 2
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 4. Februar 1578 lädt das Hofgericht Rottweil Johann Heck gen. Becker zu Dörnigheim, gegen den die Frankfurter Jüdin Michla zum Paradies Klage erhoben hat, zum 15. April, weist die Klage aber bei diesem Termin an das Hofgericht Hanau zurück.
Dieses lädt Michla mit Erteilung von Geleit zum 1. Juli. Da sie nicht erscheint, ergeht eine zweite Ladung zum 19. August, wobei Michla mitgeteilt wird, daß Heck ihre Forderung nicht anerkennt, da das Geld, das sein Vater Michla aufgrund einer Bürgschaft schuldet, bei der Kanzlei Hanau hinterlegt ist.
Am 24. Juli berichtet der Gerichtsbote, daß Michla die Annahme der Ladung verweigert und gesagt hat, sie würde auch der hundertsten Ladung nach Hanau nicht folgen.
Darauf wird Heck am 19. August freigesprochen und Michla zur Zahlung der Kosten verurteilt. Ein gleiches Urteil ergeht in der Klagsache gegen Peter Greff.
Am 18. September 1580 fordert das Hofgericht Rottweil den seit mehr als Jahr und Tag geächteten Heck auf, sich aus der Acht zu lösen, und verlangt, da dies offenbar nicht geschieht, am 4. April 1581 von Schultheiß und Gericht zu Dörnigheim seine Ausweisung. Darauf befiehlt der Oberamtmann zu Hanau am 13. Mai, Heck nicht länger im Lande zu dulden.
Am 15. Mai beruft sich Heck jedoch vor der hanauischen Kanzlei auf seinen Freispruch, so daß sich die Räte, nachdem am 31. Mai eine neuerliche Ausweisungsforderung des Hofgerichts ergangen ist, am 15. Juni an ihren Prokurator in Rottweil wenden und auf die Remission der Klage sowie das in Hanau gefällte Urteil verweisen.
Am 23. Juni antwortet der Hofgerichtsfiskal, daß er Heck nur mit Michlas Zustimmung aus der Acht lösen kann, die am 18. August 1579 und erneut am 9. Februar 1580 auf ihr Betreiben über ihn verhängt wurde. Michlas von Heck deswegen in Rottweil angesprochener Bruder Haim zum Paradies hat die Erteilung einer solchen Zustimmung abgelehnt, war aber bereit, das Verfahren einen Monat ruhen zu lassen, um Heck Zeit zu geben, sich mit Michla zu vergleichen.
Am 29. August fordert das Hofgericht die Gemeinde Dörnigheim auf, sich bei Strafe der Achtung wegen der noch nicht erfolgten Ausweisung von Heck zu verantworten, und lädt die Vertreter der Gemeinde zum 14. November.
Am 21. April 1582 wird Hecks Ächtung mit Michlas Zustimmung vom Hofgericht Rottweil aufgehoben.

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Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Forderungen der Frankfurter Jüdin Michla zum Paradies an Johann Heck gen. Becker zu Dörnigheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5008_forderungen-der-frankfurter-juedin-michla-zum-paradies-an-johann-heck-gen-becker-zu-doernigheim> (aufgerufen am 27.11.2025)

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