Geleitsrechte und -abgaben der Friedberger Juden

HStAM 4 e Kaiser, Reichs- und Kreissachen Nr. 2769  
Laufzeit / Datum
[1575]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

In einer Denkschrift über das zwischen den Landgrafen von Hessen einer- und Burg und Stadt Friedberg andererseits strittige Geleitsrecht lassen die Landgrafen unter anderem ausführen, daß die Friedberger Juden sich anläßlich der Frankfurter Messen stets Geleit in Butzbach erbitten und, wenn sie beritten sind, 1 fl., als Fußgänger aber 1/2 fl. bezahlen. Außerdem müssen sie seit unvordenklichen Zeiten den Hühnervögten zu Butzbach bei jeder Messe 1 Viertel Wein liefern. Als sie diese Abgabe vor einigen Jahren verweigerten, haben die Hühnervögte in einer Friedberger Herberge Einlager gehalten, auf Kosten der Juden 6 fl. verzehrt und außerdem 8 Taler gefordert, die die Juden mit Billigung des Burggrafen auch gezahlt haben.
Übrigens ziehen zu den Messen auch christliche und jüdische Einwohner aus Wetzlar unter hessischem Geleit durch Friedberg nach Frankfurt.

Ausfertigung

Papier ohne Datierung

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Geleitsrechte und -abgaben der Friedberger Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4745_geleitsrechte-und-abgaben-der-friedberger-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)

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