Geleitsrechte und -abgaben der Friedberger Juden
Stückangaben
Regest
In einer Denkschrift über das zwischen den Landgrafen von Hessen einer- und Burg und Stadt Friedberg andererseits strittige Geleitsrecht lassen die Landgrafen unter anderem ausführen, daß die Friedberger Juden sich anläßlich der Frankfurter Messen stets Geleit in Butzbach erbitten und, wenn sie beritten sind, 1 fl., als Fußgänger aber 1/2 fl. bezahlen. Außerdem müssen sie seit unvordenklichen Zeiten den Hühnervögten zu Butzbach bei jeder Messe 1 Viertel Wein liefern. Als sie diese Abgabe vor einigen Jahren verweigerten, haben die Hühnervögte in einer Friedberger Herberge Einlager gehalten, auf Kosten der Juden 6 fl. verzehrt und außerdem 8 Taler gefordert, die die Juden mit Billigung des Burggrafen auch gezahlt haben.
Übrigens ziehen zu den Messen auch christliche und jüdische Einwohner aus Wetzlar unter hessischem Geleit durch Friedberg nach Frankfurt.
Ausfertigung
Papier ohne Datierung
Archivangaben
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Geleitsrechte und -abgaben der Friedberger Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4745_geleitsrechte-und-abgaben-der-friedberger-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)
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