Abzug des Juden Martge von Münzenberg
Stückangaben
Regest
Am 17. März 1574 bittet der Jude Martge zu Münzenberg Räte und Befehlhaber zu Hanau um Abzugserlaubnis, "dieweil ich ein gebrechlicher man bin", und erklärt, daß er zu seinen auswärts verheirateten Kindern ziehen will.
Daraufhin befragt, berichtet der Keller zu Münzenberg am 20. März, daß Davidts Martge nach Ausweisung des Bedebuchs sein Vermögen einmal mit 1400 fl. versteuert hat. Einer Tochter in den Niederlanden, "die verdorben ist gewest", hat er 200 fl. zukommen lassen. Da er 1573 zwei Kinder verheiratet und jedem 800 fl gegeben hat, besitzt er noch 400 fl.. Er hat ebensowenig wie die anderen Juden, Lewes Erben ausgenommen, ein eigenes Haus.
Daraufhin setzt die Kanzlei Hanau das Abzugsgeld am 23. März auf 25 Taler fest, sichert aber Martge, nachdem dieser sich verpflichtet hat, etwaige Irrungen mit hanauischen Untertanen nur vor den Gerichten der Grafschaft auszutragen
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abzug des Juden Martge von Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4708_abzug-des-juden-martge-von-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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