Aufnahme des Juden Gutmann von Worms in Windecken
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Regest
Schonle, die seit sechs Jahren verwitwete Frau des Juden Hirtz von Heidelberg, der zehn Jahre lang unter hanauischem Schutz in Windecken gelebt hat, klagt Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß sie sich mit ihren sechs kleinen Kindern ohne Mann nicht ernähren kann, und bittet um die Erlaubnis zur Wiederheirat. Da Schonles Bräutigam fünf Kinder mit in die Ehe bringt, haben die Räte zunächst Bedenken und geben den Heiratskonsens erst, als Schönle erklärt, daß drei ihrer Kinder bereits im Dienst sind und nicht mehr bei ihr leben. Das Einzugsgeld für den Bräutigam wird auf 20 Taler festgesetzt.
Am 4 Dezember bittet Schönle um einen schriftlichen Bescheid über die erteilte Genehmigung, da Gutmann in Worms ihr sonst keinen Glauben schenkt.
Noch am gleichen Tage wird auch der Revers abgefaßt, in dem Gutmann von Worms bekundet, daß er gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre in Windecken aufgenommen wurde
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Aufnahme des Juden Gutmann von Worms in Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4520_aufnahme-des-juden-gutmann-von-worms-in-windecken> (aufgerufen am 25.11.2025)
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