Vergabe von Schutzbriefen an die Juden zu Windecken, Ostheim, Marköbel, Hochstadt und Rumpenheim

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 25925  
Laufzeit / Datum
1570 Juni 5 - 9
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Keller zu Windecken teilt der Kanzlei Hanau am 5. Juni 1570 mit, daß die am 14. November 1565 ausgestellten Schutzbriefe von Joseph, Mardochai von Schleusingen, dem Schulklopfer Gottschalck, Hirtz Reinbach 1#Der hier mit Reinbach und Reibach angegebene Herkunftsort wird in früheren Quellen stets Reitbach genannt. Diese Abweichungen lassen vermuten, daß es sich nicht um das nahe Raibach handelt. Möglicherweise ist Raitbach gemeint. und Haiumb Sackens Witwe Schönle zu Windecken 1568 abgelaufen sind. Rechle, die jetzt zu Windecken lebende Witwe des Joseph von Assenheim, hat einen 1566 ausgestellten und bis 1569 gültig gewesenen Schutzbrief. Sussmann, der in Windecken bei seinem Schwiegervater Joseph wohnt, besitzt einen bis 1572 gültigen, am 27. Februar 1570 ausgestellten Schutzbrief. Ohne Schutzbrief halten sich in Windecken Hirtz von Heidelbergs Witwe Schönle und der Färber und Totengräber David auf, der bislang unter Berufung auf seine herkömmliche Abgabenfreiheit auch kein Schutzgeld bezahlt hat, seit kurzem aber 2 fl. entrichten muß. Auch die zur Zeit nicht in Windecken lebenden nachgelassenen Kinder von Samson besitzen keinen Schutzbrief, lassen aber durch ihren Vormund Joseph jährlich 8 fl. Bede zahlen.
Die am 11. November 1567 ausgestellten Schutzbriefe von Leb und Saulus zu Ostheim und von Koschel zu Marköbel laufen 1570 aus. Der Würfelmacher hat Ostheim mit unbekanntem Ziel verlassen und vagiert umher, doch lebt seine Frau noch am Ort.
In einem gleichzeitig überschickten Verzeichnis der hausgesessenen Windecker Juden werden außer den oben enannten noch Gumpel und Gombrecht sowie Koschel [zu Marköbel] aufgeführt.
Am 8. Juni erhalten die Windecker Juden ihre am 14. November 1569 ausgestellten und bis 1571 gültigen Schutzbriefe und hinterlegen bei der Kanzlei ihre Reverse. Joseph, Gumprecht und Mardocheus zahlen dafür 2 Taler, Gottschalck. Hirtz von Heidelbergs Witwe Schönle, Hirtz von Reinbach 1#Der hier mit Reinbach und Reibach angegebene Herkunftsort wird in früheren Quellen stets Reitbach genannt. Diese Abweichungen lassen vermuten, daß es sich nicht um das nahe Raibach handelt. Möglicherweise ist Raitbach gemeint., Hayumb Sackens Witwe Schönle, Heyumbs Sohn Gumpel und Joseph von Assenheims Witwe Rechle geben je 2 fl.. Ebensoviel zahlen Koscher zu Marköbel, Lew und Saul zu Ostheim und Hayumb zu Rumpenheim. Der Windecker Jude David hat armutshalber seinen Schutzbrief nicht einlösen können, doch haben die anderen Juden 1/2 Taler für ihn bezahlt.
Am 9. Juni lösen die Hochstädter Juden Abraham und Meyer für je 2 Taler ihre Schutzbriefe ein.

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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Vergabe von Schutzbriefen an die Juden zu Windecken, Ostheim, Marköbel, Hochstadt und Rumpenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4498_vergabe-von-schutzbriefen-an-die-juden-zu-windecken-ostheim-markoebel-hochstadt-und-rumpenheim> (aufgerufen am 25.11.2025)

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