Aufnahme des Juden Guttman in Münzenberg
Stückangaben
Regest
Am 12. August berichtet der Jude Guttman (Judtman) von Münzenberg Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß seine Mutter, die Witwe des Juden Salomon, ihm ihre Behausung zu Münzenberg, die sie Alters halber nicht mehr unterhalten kann, übertragen will und bittet, ihm an Stelle seiner alten tauben Mutter den Schutz zu erteilen, wie ihn schon seine Eltern und Voreltern genossen haben.
Dieser Bitte wird gegen Zahlung von 6 Talern "vor die new annemunge" stattgegeben, und am 13. August bekundet Guttman, daß die hanauischen Vormünder ihn und seine Frau Rächlen aus Hanau "(mit deren er gleichwol noch nicht hochzeit gehapt)" gegen eine jährlich zu zahlende Bede von 8 fl. zu Münzenberg auf- und angenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.
Weitere Angaben
33-34, 37-38; zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme des Juden Guttman in Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4366_aufnahme-des-juden-guttman-in-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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