Irrung zwischen den Juden Saul zu Hanau und David zu Münzenberg

HStAM 81 Regierung Hanau Nr.  
Laufzeit / Datum
1568 Juli 9 - August S
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Auf die Forderung des Juden Saul, Goldschmied zu Hanau, nach Unterstützung seines Schwiegersohnes Abraham und seiner Tochter Rechlen mit ihren fünf Kindern durch Abrahams Großvater David zu Münzenberg antwortet David am 9. Juli 1568 Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß er seinem Enkel bereits 80 fl.zur Ehesteuer gegeben hat, die dieser aber mitsamt der Zugabe des Schwiegervaters "alles unnotzlich zubracht und verthan" hat. Danach hat David Abraham nochmals 60 fl. und später weitere 70 fl. gegeben, die aber wiederum vertan wurden. Als Abraham dann gefangen gesetzt wurde, hat er David nochmals 1000 fl. gekostet, so daß er ihm jetzt nicht mehr weiterhelfen kann. David erklärt, daß er sich mit seinen 85 Jahren nicht aller Mittel begeben kann und dies auch seine Kinder und Erben nicht dulden würden. Er beruft sich darauf, daß er 46 Jahre rechtschaffen und ohne Anlaß zur Klage zu geben in Münzenberg gewohnt hat. Was die Versorgung von Abrahams Kindern angeht, so ist das eher die Aufgabe ihres Großvaters Saul als seine, da er doch nur der Urgroßvater ist. Im übrigen lebt bereits einer der Urenkel bei ihm und einen anderen hat Abrahams Bruder Schieman aufgenommen. Will aber Abraham endlich einen ordentlichen Hausstand gründen und die Kinder zu sich nehmen, ist David bereit, ihm jährlich 4 fl. zu zahlen 1#Beabsichtigt ist damit offenbar die Übernahme der Schutzgeldzahlung für Abraham.. Wenn Saul dieses Angebot nicht genügt, soll er David vor den obersten Rabbi bringen, wo man sich nach jüdischem Recht vergleichen wird.
Auf Sauls erneute Klage teilen Räte und Befehlhaber David am 20. Juli mit, daß Abrahams Verhaftung allein seine und nicht Rechlens Schuld und seine Auslösung daher auch Davids und nicht Sauls Pflicht war. Da Saul nun das Ehepaar mit drei Kindern schon überlange unterhalten hat, soll David jetzt dafür sorgen, daß Abraham und seine Familie wieder zu einem geordneten Hausstand kommen, und sie unterstützen.
David protestiert gegen diese Entscheidung und wird daher am 28. Juli zum 5. August vor die Kanzlei geladen.
An Davids Stelle erscheinen am 5. August dessen Sohn Mardocheus von Holzheim und Enkel Schieman von Münzenberg vor der Kanzlei und vergleichen sich mit Saul dahin, daß David seinem Enkel Abraham und dessen Frau zur Rückkehr und Begründung eines Hausstandes zunächst 20 fl. und nachdem sie ihr Haus bezogen haben, nochmals 40 fl. geben soll. Dafür soll Abraham dann seine beiden bei David und Schieman lebenden Kinder wieder zu sich nehmen. Mit dieser Zahlung sollen alle weiteren Ansprüche Abrahams oder Verpflichtungen zum Unterhalt seiner Kinder abgetan sein, und sofern David die 60 fl. nicht zurückverlangt, sollen sie später Abraham am Erbteil abgezogen werden.

Archivangaben

Altsignatur

81 Regierung Hanau D 1 Nr. 78/6

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Archivkontext

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Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Irrung zwischen den Juden Saul zu Hanau und David zu Münzenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4363_irrung-zwischen-den-juden-saul-zu-hanau-und-david-zu-muenzenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

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