Beabsichtigte Ausweisung der Juden aus dem Amt Homburg v.d.H.

HStAM 4 a Fürstliche Personalien Nr.  
Laufzeit / Datum
1568 März 22 - April 7
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 27. März 1568 schickt Landgraf Ludwig von Hessen seinem Bruder Wilhelm ein Gesuch des Juden Isaac zu Homburg, über das er nicht allein entscheiden wollte 1#Die an Landgraf Ludwig gerichtete Bittschrift trägt einen ausführlichen hebräischen Text, der vermutlich das Konzept zu einem zweiten, an alle hessischen Landgrafen gerichteten Gesuch ist..
In seiner Bittschrift erklärt Isaac, daß er nach dem vor etwa anderthalb Jahren erfolgten Tod des Juden Leser, der an die sechzig Jahre ehrbar unter landgräflichem Schutz in Homburg gelebt hatte, dessen hinterlassene [Witwe] Gutgen geheiratet, "schuld und allen unlust" des Toten sowie die Sorge für seine Kinder übernommen und seine auswärtige Wohnung aufgegeben hat. Der Homburger Pfandherr Friedrich von Reifenberg hat Isaac aufgenommen, doch da es stets Leute gibt, die den "armen juden geferig und neydig" sind und auch Isaac "misgunstig und ufsetzig" sein könnten, erbittet dieser den Schutz der Landgrafen und verspricht, sich seinen Unterhalt ebenso wie Leser ehrlich durch Kaufen, Verkaufen und Leihen zu verdienen und die gebührenden Abgaben zu zahlen 2#Isaac fügt eine Abschrift des Reifenbergschen Schutzbriefes vom 26. Dezember 1526 bei, dazu eine Abschrift des Gesuchs der Stadt Homburg vom 15. Juli 1538, Leser den Geldverleih zu erlauben, und eine Vereinbarung zwischen der Stadt und Leser über die Aufbewahrung von Pfandgut aus dem Jahre 1531..
Am 28. März entschuldigt sich Landgraf Ludwig bei seinem Bruder für die Zusendung der Supplik, die unterblieben wäre, hätte er Wilhelms Schreiben vom 25. März bereits gekannt. Er fügt hinzu, daß er sich der weiteren Duldung der Juden im Amt Homburg nicht widersetzen will, sofern ihnen der übermäßige Wucher untersagt wird, legt aber eine Klage der Stadt Homburg vom 22. März bei, in der sie sich beschwert, daß die Juden statt der vorgeschriebenen 5 % pro Woche und Gulden 1 Heller Zinsen verlangen. Ihm erscheint daher eine Ausweisung der Juden ratsamer, denn diese sind offenbar nicht gewillt, sich an die Reichsordnung zu halten, "sondern bestehen nach wie vor uff irem brauch, das armut mit ubermaß zu beschweren."
Landgraf Wilhelm gibt darauf am 3. April seine Zustimmung zur Ausweisung, und am 7. April fordern Statthalter, Kanzler und Räte zu Marburg Friedrich von Reifenberg auf, die Juden aus dem Amt Homburg auszuweisen und einen Zeitpunkt dafür zu benennen.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Beabsichtigte Ausweisung der Juden aus dem Amt Homburg v.d.H.“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4350_beabsichtigte-ausweisung-der-juden-aus-dem-amt-homburg-v-d-h> (aufgerufen am 25.11.2025)

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