Vollmacht von zwei Frankfurter Juden für den Prokurator Reinhard Hamer zu Marburg

HStAM 257 Samthofgericht Marburg Nr. D 29  
Laufzeit / Datum
1567 August 1
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Rat der Stadt Frankfurt bekundet, daß die Frankfurter Juden Mosche zum Falken und David zum Schloß dem Prokurator Reinhard Hamer zu Marburg Vollmacht erteilt haben, ihre Forderungen von 50 und 15 Talern an Donges Krauchs Erben zu Marburg einzutreiben und einzuklagen und dazu jeden geforderten Eid "in ire seelen zu schweren".

Ausfertigung

mit aufgedrücktem Siegel, Präsentatum den 4. Mai 1584

Weitere Angaben

Bl. 73

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Vollmacht von zwei Frankfurter Juden für den Prokurator Reinhard Hamer zu Marburg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4296_vollmacht-von-zwei-frankfurter-juden-fuer-den-prokurator-reinhard-hamer-zu-marburg> (aufgerufen am 27.11.2025)

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