Vollmacht von zwei Frankfurter Juden für den Prokurator Reinhard Hamer zu Marburg
Stückangaben
Regest
Der Rat der Stadt Frankfurt bekundet, daß die Frankfurter Juden Mosche zum Falken und David zum Schloß dem Prokurator Reinhard Hamer zu Marburg Vollmacht erteilt haben, ihre Forderungen von 50 und 15 Talern an Donges Krauchs Erben zu Marburg einzutreiben und einzuklagen und dazu jeden geforderten Eid "in ire seelen zu schweren".
Ausfertigung
mit aufgedrücktem Siegel, Präsentatum den 4. Mai 1584
Weitere Angaben
Bl. 73
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vollmacht von zwei Frankfurter Juden für den Prokurator Reinhard Hamer zu Marburg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4296_vollmacht-von-zwei-frankfurter-juden-fuer-den-prokurator-reinhard-hamer-zu-marburg> (aufgerufen am 27.11.2025)
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