Belegung der Forderungen des Frankfurter Juden Israhel zum Engel mit Arrest

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2c Bd. 2  
Laufzeit / Datum
1567 Juli 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Räte und Befehlhaber zu Hanau haben den Frankfurter Juden Israhel zum Engel vorgeladen, weil Klagen laut geworden sind, daß er hanauische Untertanen gegen das Gebot und seine gegebene Zusage vor das Hofgericht Rottweil hat laden lassen und überdies Feupen Henne um gelieferten Wein betrogen hat. Da Israhel sich aber "heimlich ußgedrehet, sein verandtwortung und endtschuldigung gar nit gethan, sondern sich viel argkwoniger und als ein betrogener, liestiger juden schuldigk gemacht" hat, wird beschlossen, seine Forderungen mit Arrest zu belegen und den Landknecht sowie die Schultheissen und Keller zu Bergen, Nidda und Windecken anzuweisen, den Untertanen bei Strafe alle Zahlungen an Israhel zu untersagen. Sie sollen außerdem Verzeichnisse der bestehenden Forderungen anfertigen und an die Kanzlei schicken.

Weitere Angaben

1567 Bl. 289

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Belegung der Forderungen des Frankfurter Juden Israhel zum Engel mit Arrest“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4279_belegung-der-forderungen-des-frankfurter-juden-israhel-zum-engel-mit-arrest> (aufgerufen am 25.11.2025)

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