Forderungen des Frankfurter Juden Israhel zum Engel an hanauische Untertanen zu Dörnigheim und Hochstadt

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1565 November 9 - 1569 Januar 10
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 9. November 1565 vergleicht die Kanzlei Hanau den Frankfurter Juden Israhel zum Engel mit Clas Becker zu Dörnigheim dahin, daß Israhel, der 152 1/2 fl. fordert, sich mit 115 fl. begnügen soll, die ihm Becker in Raten von je 57 1/2 fl. zu Weihnachten 1565 und 1566 bezahlen soll.
Da von Ludwig Eulners Witwe Margarethe zu Hochstadt, die Israhel 200 f. und 150 fl Zinsen schuldet, nichts zu bekommen ist, bittet Israhel, ihren Bürgen Balthasar Kauß zu Hochstadt zur Zahlung anzuhalten. Kauß erklärt, daß er zwar für die Schuld, nicht aber für die Zinsen gebürgt hat, und stellt mit Peter Wald von Hochstadt einen Käufer, der bereit ist, für den Besitz der Witwe 200 fl. zu bezahlen. Darauf wird entschieden, daß sich Israhel mit den 200 fl. begnügen soll, die ihm Wald in jährlichen, zu Martini fälligen Raten von 40 fl. bezahlen wird. Israhel übergibt der Kanzlei alle Schuldverschreibungen und verspricht, daß alle in Rottweil oder anderwärts von ihm gegen die Beklagten anhängig gemachten Prozesse eingestellt werden sollen. Auf Israhels Bitte wird Kauß gestattet, dem Juden auch in anderen Angelegenheiten zu Diensten zu sein.
Am 1. Januar 1566 teilen die Witwen von Hans Rücker und Ludwig Eulner zu Hochstadt Gräfin Helene von Hanau mit, daß das Hofgericht Rottweil sie davon unterrichtet hat, daß ihre inzwischen verstorbenen Männer aufgrund einer Klage des Juden Israhel geächtet worden sind. Die Witwen bitten um Schutz.
Peter Wald bezahlt die erste Rate am 13. November 1566. Die zu Martini 1567 fällig gewesene zweite Rate hinterlegt Wald am 31. Januar 1568 bei der Kanzlei Hanau, die sie Israhel auszuhändigen verspricht, sobald der Arrest, mit dem seine Forderungen belegt sind, aufgehoben ist. Israhel erhält die 40 fl. am 10. Juli 1568. Die dritte Rate zahlt Wald am 10. Januar 1569.

Weitere Angaben

1563-1566 Bl. 171r; 1565 - 1566 Bl. 337r-339r; vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28562 und Regest Nr. 1747 (1566 September 16-20)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Forderungen des Frankfurter Juden Israhel zum Engel an hanauische Untertanen zu Dörnigheim und Hochstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4115_forderungen-des-frankfurter-juden-israhel-zum-engel-an-hanauische-untertanen-zu-doernigheim-und-hochstadt> (aufgerufen am 27.11.2025)

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