Besteuerung des von den Juden im Amt Bücherthal und zu Windecken ge- und verkauften Weins

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26160; 25925  
Laufzeit / Datum
1565 Juni 11 - nach Juni 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Auf die Frage der Juden im Amt Bücherthal und zu Windecken, ob das ihnen auferlegte Ungeld auch von dem im Hausgebrauch und sonst verschenkten Wein sowie von dem Wein, den sie als Schuldenabtrag übernehmen müssen und fuderweise (gantz mit dem fudermahs) weiterverkaufen, zu zahlen ist, ergeht am 11. Juni auf Befehl der hanauischen Vormünder der Bescheid, daß von dem mit Wissen des Amtskellers eingelagerten Ausschankwein der Juden 6 fl. Ungeld vom Fuder gezahlt werden sollen. Wein, den die Juden im Fuder verkaufen, sollen sie zwar ebenfalls amtlich registrieren lassen, doch bleibt er unversteuert, "weil es sonsten uber die underthanen ghet". Im übrigen wird angeordnet, daß die Juden wie die zu Frankfurt ihre Zeichen auch am Wohnort tragen sollen.
Offenbar noch in Unkenntnis dieses Bescheids wenden sich die Juden am 14. Juni an die Gräfinwitwe Helene von Hanau, verweisen auf ihre vorangegangene Supplik in gleicher Sache und bitten, da sie von den hanauischen Vormündern keine Antwort erhalten können, auf eine mäßige Besteuerung hinzuwirken. Später 1#Diese Supplik ist undatiert und ohne Präsentatum, doch läßt sich aus der Erwähnung der 6 fl. Ungeld schließen, daß sie nach der mit Präsentatum vom 14. Juni versehenen Supplik an Gräfin Helene abgefaßt wurde. richten die Juden eine weitere Bittschrift an Gräfin Helene, ersuchen darum, ihnen ihren Trink- und Schankwein nicht mit 6, sondern wie den anderer Wirte mit 3 fl. zu versteuern und klagen, daß sie allen Wein zum Versteuern zeichnen müssen. Sie fürchten Schaden zu leiden und nicht mehr auf ihre Kosten zu kommen, wenn sie auch von dem Wein, den ihnen die Bauern, die kein Geld haben, gewöhnlich zum Schuldenabtrag überlassen, und den sie fuderweise verkaufen, Ungeld zahlen müssen. Sie weisen darauf hin, daß sie die geforderten 600 fl. zum überwiegenden Teil bezahlt haben und versprechen, den Rest umgehend abzuliefern.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Besteuerung des von den Juden im Amt Bücherthal und zu Windecken ge- und verkauften Weins“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4090_besteuerung-des-von-den-juden-im-amt-buecherthal-und-zu-windecken-ge-und-verkauften-weins> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/4090