Besteuerung des von den Juden im Amt Bücherthal und zu Windecken ge- und verkauften Weins
Stückangaben
Regest
Auf die Frage der Juden im Amt Bücherthal und zu Windecken, ob das ihnen auferlegte Ungeld auch von dem im Hausgebrauch und sonst verschenkten Wein sowie von dem Wein, den sie als Schuldenabtrag übernehmen müssen und fuderweise (gantz mit dem fudermahs) weiterverkaufen, zu zahlen ist, ergeht am 11. Juni auf Befehl der hanauischen Vormünder der Bescheid, daß von dem mit Wissen des Amtskellers eingelagerten Ausschankwein der Juden 6 fl. Ungeld vom Fuder gezahlt werden sollen. Wein, den die Juden im Fuder verkaufen, sollen sie zwar ebenfalls amtlich registrieren lassen, doch bleibt er unversteuert, "weil es sonsten uber die underthanen ghet". Im übrigen wird angeordnet, daß die Juden wie die zu Frankfurt ihre Zeichen auch am Wohnort tragen sollen.
Offenbar noch in Unkenntnis dieses Bescheids wenden sich die Juden am 14. Juni an die Gräfinwitwe Helene von Hanau, verweisen auf ihre vorangegangene Supplik in gleicher Sache und bitten, da sie von den hanauischen Vormündern keine Antwort erhalten können, auf eine mäßige Besteuerung hinzuwirken. Später
Weitere Angaben
Bl. 4, vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 25925
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 26160
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Besteuerung des von den Juden im Amt Bücherthal und zu Windecken ge- und verkauften Weins“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4090_besteuerung-des-von-den-juden-im-amt-buecherthal-und-zu-windecken-ge-und-verkauften-weins> (aufgerufen am 25.11.2025)
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