Klage des Juden David zur goldenen Scheuer zu Frankfurt gegen Henches Cunz zu Nordenstadt

HStAM 3 Nr. 1818  
Laufzeit / Datum
1564 Juni 13 - August 17
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Klage des Juden David zur goldenen Scheuer zu Frankfurt gegen Henches Cunz zu Nordenstadt
Am 13. Juni 1654 lädt das Hofgericht Rottweil Henches Cunz von Nordenstadt, sich am 29. August wegen der Klage des Frankfurter Juden David zur goldenen Scheuer zu verantworten.
Am 17. August unterrichten Statthalter und Räte zu Kassel den Rat der Stadt Frankfurt von dieser Ladung und teilen mit, daß Cunz am 13. Oktober 1561 vor dem Schultheiß zu Nordenstadt mit David abgerechnet und ihm für die Restschuld gemäß der damaligen Vereinbarung inzwischen 1 1/2 Fuder Wein geliefert hat. Die außerdem zugesagte Haferlieferung hat er zurückbehalten, weil David nicht die versprochenen Fässer für den Wein gestellt hat. Da Cunz mithin die Zinsen, die nach Meinung der Befehlhaber "judisch und ubermessig sind", bezahlt hat, erscheint die Klage in Rottweil unverständlich und ist überdies rechtswidrig, da David sich zuvor nicht an die zuständigen hessischen Gerichte gewandt hat. Die Befehlhaber fordern daher die Stadt Frankfurt auf, dafür zu sorgen, daß David seine Klage in Rottweil zurückzieht und allenfalls bestehende Forderungen in Hessen einklagt.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Juden David zur goldenen Scheuer zu Frankfurt gegen Henches Cunz zu Nordenstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4034_klage-des-juden-david-zur-goldenen-scheuer-zu-frankfurt-gegen-henches-cunz-zu-nordenstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)

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