Ladung der Juden zu Friedberg durch die Regierung Hanau
Stückangaben
Regest
Ladung der Juden zu Friedberg durch die Regierung Hanau
Am 1. Juni 1564 laden die hanauischen Vormünder die Juden von Friedberg zum 12. Juni nach Windecken. Da sie nicht erscheinen, vermerkt die Kanzlei in ihrem Tagebuch am 12. Juni, daß ihnen deswegen Vorhaltungen zu machen sind und überlegt werden soll, was ihnen für den Ungehorsam abgefordert werden kann. Am 28. ergeht eine zweite Ladung zum 4. Juli, doch schicken die Juden zu diesem Tag nur einen Fremden und einen Diener und werden darauf mit Schreiben vom 4. Juli zum 11. Juli vor die Kanzlei Hanau zitiert, wobei ihnen frelgestellt wird, ein bis zwei bevollmächtigte Vertreter zu entsenden, falls es ihnen zu beschwerlich ist, insgesamt zu erscheinen.
Die Juden antworten am 9. Juli, bedauern, daß den hanauischen Befehlhabern die Entsendung ihres Schulklopfers zum 4. Juni nicht ausreichend erschien, und erbitten eine Erklärung, aus welchem Grund sie nach Hanau kommen und "bescheidt oder bevelh" der dortigen Regierung anhören sollen.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2b Bd. 1 1564; 81 E Regierung Hanau 42 Nr. 1 Bl. 68-70.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ladung der Juden zu Friedberg durch die Regierung Hanau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4032_ladung-der-juden-zu-friedberg-durch-die-regierung-hanau> (aufgerufen am 25.11.2025)
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