Irrungen zwischen dem Wirt Engelnhen zu Bischofsheim und dem Frankfurter Juden Ansel

HStAM Protokolle Nr. II Hanau A 2a Bd. 5  
Laufzeit / Datum
1540 November 23 - November 25
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Da der Wirt Engelnhen zu Bischofsheim trotz eines zwischen ihm und dem Frankfurter Juden Ansel zum Hirtz vor Graf Balthasar von Hanau geschlossenen Vergleichs nur einen der vereinbarten Zahlungstermine eingehalten hat, haben die Schuldboten des Juden und einige ihm ebenfalls verschuldete Nachbarn bei Engelnhen eine Zeche von 12 fl. und etlichen Schillingen gemacht. Engelnhem bittet die Kanzlei Hanau, diese Summe auf seine Schuld bei Ansel anrechnen zu dürfen. Darauf wird entschieden, daß Ansel sich mit 18 fl. begnügen und auf 6 fl. seiner Forderung verzichten soll. Dagegen soll Engelnhem seine Schuld umgehend bezahlen und sich wegen der restlichen 6 fl. mit den Nachbarn zu Bischofsheim auseinandersetzen.
Hermanns Adam von Kilianstädten soll Ansel für geschuldete 27 fl. 7 Ohm Wein als Abschlag liefern und für die verbleibenden 10 1/2 fl. zum 6. Januar 1541 sowie zu Weihnachten 1541 und 1542 je 5 1/2 fl. bezahlen.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 5/3 B1.407; vgl. auch 86 Hanauer Nachträge Nr. 26668 Bl. 5.

Arcinsys-ID

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Irrungen zwischen dem Wirt Engelnhen zu Bischofsheim und dem Frankfurter Juden Ansel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3681_irrungen-zwischen-dem-wirt-engelnhen-zu-bischofsheim-und-dem-frankfurter-juden-ansel> (aufgerufen am 25.11.2025)

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