Verhandlungen über das Geleitsgeld zwischen der Kanzlei Hanau und der Frankfurter Judenschaft
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag im Regierungsgrotokoll
Regest
Den im Auftrag der Frankfurter Judenschaft zu Verhandlungen über das Geleitsgeld vor der Kanzlei Hanau erschienenen Bevollmächtigten Ysack von Bingen zur weißen Rose und Salman von Kronberg zur Krone wird mitgeteilt, daß die Frankfurter Juden die Wahl haben, der Herrschaft Hanau entweder eine jährliche Pauschale von 60 fl. zu zahlen oder bei jedem Durchzug durch die Grafschaft pro Kopf 2 Albus zu entrichten. Von fremden, ausländischen Juden soll jeder 1 Ort für das Geleit zahlen. Die Unterhändler erbitten acht Tage Bedenkzeit.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Hanau A Nr. 2a Bd. 3 S.176; vgl. auch 86 Hanauer Nachträge Nr. 28544.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verhandlungen über das Geleitsgeld zwischen der Kanzlei Hanau und der Frankfurter Judenschaft“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3529_verhandlungen-ueber-das-geleitsgeld-zwischen-der-kanzlei-hanau-und-der-frankfurter-judenschaft> (aufgerufen am 26.11.2025)
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