Gegen die Juden Michel und Meier aus Esch erhobener Verdacht der Falschgeldverbreitung
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Regest
Gegen die Juden Michel und Meier aus Esch erhobener Verdacht der Falschgeldverbreitung
Am 1. August 1533 bittet Philipp zu Esch den Statthalter zu Kassel, die dort inhaftierten jüdischen Brüder Michel und Meyer zu schonen, da sie mit ihrer Mutter Sueßa mehr als fünfzehn Jahre seine Hintersassen waren und niemals jemanden übervorteilt oder gar Falschgeld gebraucht haben. Der Leumund der Brüder kann in Esch jederzeit überprüft werden. Einen Tag später schreibt Johann von Helffenstein, Amtmann zu Wittlich, daß er die ganzen und halben Joachimstaler und Dickpfennige, derentwegen die Brüder verhaftet wurden, beim Verkauf von Wein erhalten und den Juden als vollwichtig für den Ankauf von ein oder zwei Pferden übergeben hat. Auch er beteuert ihr langjährig untadeliges Verhalten und ihren guten Leumund. Auf Bitten von Landgraf Philipp von Hessen verhört darauf der Erzbischof von Trier den Amtmann, der aussagt, daß die Mutter der Gefangenen um den 1. August bei ihm erschienen ist und gebeten hat, sich für ihre Söhne zu verwenden, weil die falschen Münzen im Wert von 2 bis 3 fl. ohne ihr Wissen in ihren Besitz gekommen sind. Vermutlich hat dann der Amtsschreiber auf Drängen der Jüdin seine Befugnisse überschritten und wahrheitswidrig behauptet, das Falschgeld stamme vom Amtmann, der die beiden Juden seit mehr als einem halben Jahr nicht mehr gesehen hat. Da der Amtmann alt ist und nicht mehr gut sieht und hört, konnte das Schreiben anstandslos abgehen. Übrigens sind beide Beschuldigten erst im vergangenen Jahr, als Erzbischof Johann "andere judden irer mißhandlung halb annemen" ließ, aus dem Erzstift abgezogen und haben sich seither nicht wieder blicken lassen. Aus Sorge, daß die Brüder schon bei ihrem Abzug die "boesen stucken" planten, bittet der Erzbischof, beim Verhör in Kassel festzustellen, ob sie Helfer und Mittäter im Erzstift hatten.
Der darauf noch einmal "hertiglich" verhörte Jude Michel bleibt aber dabei, daß Helffensteins Frau ihm die falschen Münzen gegeben hat, und nennt Zeit und Ort der Übergabe. Er sagt ferner, daß er von der Frau dafür, daß er ihr des öfteren Geld und Schmuck bei anderen Juden verpfändet hat, noch mehr Geld bekommen hat. Als Grund für seinen Abzug gibt Michel an, daß ihn die Vertreibung anderer Juden veranlaßt hat, aus Vorsicht ebenfalls wegzuziehen. Der nochmals vernommene Amtmann von Helffenstein erklärt jetzt, daß seine Frau und der Schreiber den zu Gunsten der Juden verfaßten Bittbrief haben ausgehen lassen, doch behauptet seine Frau auf ihre weibliche Ehre und Treue, daß die Juden nie etwas anderes als gue Goldgulden von ihr bekommen haben.
Am 24. Oktober läßt Landgraf Philipp den Erzbischof von Trier wissen, daß er sich mit dieser Erklärung nicht zufriedengeben wird und den Amtmann und seine Frau bis zum Beweis des Gegenteils der Falschmünzerei verdächtigt. Darauf teilt der Erzbischof am 12. November mit, daß er einen Beauftragten entsandt hat, der in dem Streit zwischen dem Amtmann und den Juden vermitteln soll.
Archivangaben
Altsignatur
17 I Alte Kasseler Räte Nr. 1647 Bl. 1-11; Nr. 3435 Bl. 35; 3 PA Nr. 2951 Bl. 84, 94-96, 98, 102.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Heinemeyer, Politisches Archiv, Bd. 3 S.562 Nr. 2951.
Indizes
Personen
- Michael (Michel), zu Esch, Sohn der Sueßa
- Meir (Meier
- Meyer), zu Esch, Sohn der Sueße
- Philipp, zu Esch
- Süße (Sueßa), zu Esch, Mutter von Meyer und Michael
- Helffenstein, Johann von, Amtmann zu Wittlich
- Philipp I., Landgraf von Hessen
- Johann III. von Metzenhausen, Erzbischof von Trier
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gegen die Juden Michel und Meier aus Esch erhobener Verdacht der Falschgeldverbreitung“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3460_gegen-die-juden-michel-und-meier-aus-esch-erhobener-verdacht-der-falschgeldverbreitung> (aufgerufen am 25.11.2025)
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