Landgraf Philipp von Hessen befiehlt seinen Amtleuten, in ihren Ämtern keine Juden mehr zu dulden
Stückangaben
Regest
In einem gegen Zutrinken, Völlerei, Fluchen, Schwören, Gotteslästern, fremde Bettler und Stationierer gerichteten Ausschreiben ordnet Landgraf Philipp von Hessen auch an, wie es hinsichtlich von Kirchweihen, Gastungen, Jahrmärkten, Kindtaufen, Hochzeiten, Messen, Branntweinschank, Zigeunern und Juden gehalten werden soll. Er befiehlt seinen Amtleuten, in ihren Ämtern keine Juden mehr zu dulden und den benachbarten Adeligen anzuzeigen, daß sie es ebenso halten sollen. In den Ämtern nach Aufkündigung des Schutzes noch angetroffene Juden sollen geziemend bestraft und, nachdem der Amtmann sie hat "verloben und verschweren" lassen, ausgewiesen werden. Fremden Juden, die die hessischen Straßen benutzen wollen, ist dagegen, sofern sie den üblichen Zoll entrichtet haben, auch künftig Schutz und Geleit zu gewähren.
Ausstellungsort
Kassel
Nachweise
Edition
Druck
Sammlung fürstlich hessischer Landesordnungen und Ausschreiben, Teil 1, S. 49 Nr.XIII.
Indizes
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landgraf Philipp von Hessen befiehlt seinen Amtleuten, in ihren Ämtern keine Juden mehr zu dulden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3216_landgraf-philipp-von-hessen-befiehlt-seinen-amtleuten-in-ihren-aemtern-keine-juden-mehr-zu-dulden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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