Landgraf Philipp von Hessen befiehlt seinen Amtleuten, in ihren Ämtern keine Juden mehr zu dulden

HStAM [ohne Angabe] Nr.  
Laufzeit / Datum
1524 Juli 18
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

In einem gegen Zutrinken, Völlerei, Fluchen, Schwören, Gotteslästern, fremde Bettler und Stationierer gerichteten Ausschreiben ordnet Landgraf Philipp von Hessen auch an, wie es hinsichtlich von Kirchweihen, Gastungen, Jahrmärkten, Kindtaufen, Hochzeiten, Messen, Branntweinschank, Zigeunern und Juden gehalten werden soll. Er befiehlt seinen Amtleuten, in ihren Ämtern keine Juden mehr zu dulden und den benachbarten Adeligen anzuzeigen, daß sie es ebenso halten sollen. In den Ämtern nach Aufkündigung des Schutzes noch angetroffene Juden sollen geziemend bestraft und, nachdem der Amtmann sie hat "verloben und verschweren" lassen, ausgewiesen werden. Fremden Juden, die die hessischen Straßen benutzen wollen, ist dagegen, sofern sie den üblichen Zoll entrichtet haben, auch künftig Schutz und Geleit zu gewähren.

Ausstellungsort

Kassel

Nachweise

Edition

Druck

Sammlung fürstlich hessischer Landesordnungen und Ausschreiben, Teil 1, S. 49 Nr.XIII.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Landgraf Philipp von Hessen befiehlt seinen Amtleuten, in ihren Ämtern keine Juden mehr zu dulden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3216_landgraf-philipp-von-hessen-befiehlt-seinen-amtleuten-in-ihren-aemtern-keine-juden-mehr-zu-dulden> (aufgerufen am 26.11.2025)

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