Der jetzt zu Netra wohnhafte Jude Sauwel schwört er dem Landgrafen Urfehde
Stückangaben
Regest
Der jetzt zu Netra wohnhafte Jude Sauwel bekundet, daß ihn Landgraf Philipp von Hessen im Druselturm zu Kassel gefangen gehalten hat. Nachdem er durch Fürsprache frommer Leute freigelassen wurde, schwört er dem Landgrafen und denen, die ihn gefangen genommen und gehalten haben, Urfehde und verpflichtet sich, bei etwaigen künftigen Rechtshändeln mit Hintersassen des Landgrafen diese nur dort vor Gericht zu fordern, wo sie gesessen sind. Das hat er dem Statthalter zu Kassel in die Hand gelobt "wie eyn jodde pfleget zu gelobin und zu sweren".
Siegler ist auf Bitten des Ausstellers Henrich von Boyneburg, genannt von Hohenstein, unter dessen Schutz (vorteiding) Sauwel Judde derzeit zu Netra lebt.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Siegel.
Archivangaben
Altsignatur
A I g Hessen, Fehde- und Sühnebriefe 1519 Mai 10.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der jetzt zu Netra wohnhafte Jude Sauwel schwört er dem Landgrafen Urfehde“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3193_der-jetzt-zu-netra-wohnhafte-jude-sauwel-schwoert-er-dem-landgrafen-urfehde> (aufgerufen am 25.11.2025)
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