Der jetzt zu Netra wohnhafte Jude Sauwel schwört er dem Landgrafen Urfehde

HStAM Urk. 8 Nr. 952  
Laufzeit / Datum
1519 Mai 10
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der jetzt zu Netra wohnhafte Jude Sauwel bekundet, daß ihn Landgraf Philipp von Hessen im Druselturm zu Kassel gefangen gehalten hat. Nachdem er durch Fürsprache frommer Leute freigelassen wurde, schwört er dem Landgrafen und denen, die ihn gefangen genommen und gehalten haben, Urfehde und verpflichtet sich, bei etwaigen künftigen Rechtshändeln mit Hintersassen des Landgrafen diese nur dort vor Gericht zu fordern, wo sie gesessen sind. Das hat er dem Statthalter zu Kassel in die Hand gelobt "wie eyn jodde pfleget zu gelobin und zu sweren".
Siegler ist auf Bitten des Ausstellers Henrich von Boyneburg, genannt von Hohenstein, unter dessen Schutz (vorteiding) Sauwel Judde derzeit zu Netra lebt.

Ausfertigung

Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Siegel.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der jetzt zu Netra wohnhafte Jude Sauwel schwört er dem Landgrafen Urfehde“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3193_der-jetzt-zu-netra-wohnhafte-jude-sauwel-schwoert-er-dem-landgrafen-urfehde> (aufgerufen am 25.11.2025)

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