Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Itzingen sowie dessen Sohn Meyern in Windecken auf
Stückangaben
Regest
Graf Reinhard von Hanau bekundet, daß er den Juden Itzingen von Friedberg sowie dessen Sohn Meyern nebst Frau, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 3 fl.auf drei Jahre in Windecken auf- und in Schutz genommen hat. Es ist ihnen gestattet, den hanauischen Untertanen auf Pfänder zu leihen, die man treiben oder tragen kann, und dafür einen Zinssatz von 1 Frankfurter Heller pro Gulden zu nehmen. Irrungen mit den hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen. Auch sollen sich die Juden ohne Wissen des Grafen nicht anderweitig verdingen oder fremden Schutz suchen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 27992.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Reinhard von Hanau nimmt den Juden Itzingen sowie dessen Sohn Meyern in Windecken auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3075_graf-reinhard-von-hanau-nimmt-den-juden-itzingen-sowie-dessen-sohn-meyern-in-windecken-auf> (aufgerufen am 26.11.2025)
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