Revers des Juden Ytzing von Friedberg über den ihm gewährten Schutz zu Windecken
Stückangaben
Regest
Revers des Juden Ytzing von Friedberg über den ihm und seinem Sohn Meyer nebst dessen Frau, Kindern und Gesinde von Graf Reinhard von Hanau laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage gegen eine jährlich zu Laurentii zu zahlende Bede von 4 fl. auf drei Jahre gewährten Schutz zu Windecken. Es ist ihnen gestattet, hanauischen Untertanen auf Pfänder zu leihen und einen Zins von einem Frankfurter Heller pro Gulden und Woche zu nehmen. Irrungen mit hanauischen Untertanen sind nur vor hanauischen Gerichten auszutragen. Solange der Schutz dauert, sollen die Juden sich ohne Wissen des Grafen keinem anderen Herrn verpflichten oder fremden Schutz annehmen.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Siegel.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 27992; einen gleichlautenden Revers stellt unterm gleichen Datum der Jude Meyer aus Heldenbergen (Helbergen) aus, ebenda Nr. 27989.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Revers des Juden Ytzing von Friedberg über den ihm gewährten Schutz zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2967_revers-des-juden-ytzing-von-friedberg-ueber-den-ihm-gewaehrten-schutz-zu-windecken> (aufgerufen am 26.11.2025)
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