Graf Reinhard zu Hanau nimmt den Juden Gomprecht und seiner Frau Beslin in Münzenberg auf
Stückangaben
Regest
Graf Reinhard zu Hanau gewährt dem Juden Gomprecht zu Münzenberg und seiner Frau Beslin nebst Kindern und Gesinde auf drei Jahre Schutz und Schirm ebenda gegen eine jährliche Zahlung von 10 fl. Etwa vorkommende geistliche oder weltliche Streitigkeiten mit hanauischen Untertanen sind vor den hanauischen Gerichten auszutragen. Den hanauischen Untertanen und Bürgern zu Münzenberg soll er pro Woche und Gulden nicht mehr als 2 Altheller Zinsen berechnen, von den Auswärtigen auf dem Lande mag er nach Gefallen nehmen. Es ist Gomprecht untersagt, wissentlich auf Kelche, Meßgewänder, sonstiges Kirchengerät, nasse Gewänder und blutiges Gerät zu leihen. Gegen seinen Willen sollen er und die Seinen nicht vor hanauische Gerichte gebracht werden können. Nach Verlauf der drei Jahre soll Gomprecht der Abzug gestattet sein, sofern er sein Schutzgeld bezahlt hat. Sollte eines seiner Kinder innerhalb der drei Jahre heiraten, so gilt der Schutz ohne Erhöhung des Schutzgeldes bis zum Ablauf der drei Jahre auch für dessen Ehepartner.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Rücksiegel abgefallen, auf der Rückseite ein hebräischer Vermerk.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 5934 Bl. 6.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Reinhard zu Hanau nimmt den Juden Gomprecht und seiner Frau Beslin in Münzenberg auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2914_graf-reinhard-zu-hanau-nimmt-den-juden-gomprecht-und-seiner-frau-beslin-in-muenzenberg-auf> (aufgerufen am 25.11.2025)
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