Landgraf Wilhelm III. von Hessen nimmt u.a. die Juden Smohel und Jonas als Judenbürger zu Kostheim auf
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift in einem Kopiar des 15. Jahrhunderts, Eintrag gestrichen
Regest
Landgraf Wilhelm III. von Hessen bekundet, daß er die Juden Smohel, Daniels Sohn, und Jonas von Nördlingen nebst ihren Frauen, den Kindern und dem Gesinde auf zehn Jahre als Judenbürger in sein Steinhaus zu Kostheim aufgenommen hat. In dieser Zeit sollen sie das Haus auf eigene Kosten in Stand halten und jährlich zu Michaelis und Walpurgis 20 fl. bezahlen. Es ist ihnen untersagt, Geld auf Kirchengerät oder blutige Gewänder zu leihen. Im Zuwiderhandlungsfall verlieren sie den Schutz. Nach Ablauf der zehn Jahre steht ihnen, sofern sie alle fälligen Abgaben bezahlt haben, der Abzug frei, auch sollen sie zwei Monate lang freies Geleit haben, um ihre Schuldforderungen eintreiben zu können.
Archivangaben
Altsignatur
K 17 Bl. 67r-67v.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landgraf Wilhelm III. von Hessen nimmt u.a. die Juden Smohel und Jonas als Judenbürger zu Kostheim auf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2838_landgraf-wilhelm-iii-von-hessen-nimmt-u-a-die-juden-smohel-und-jonas-als-judenbuerger-zu-kostheim-auf> (aufgerufen am 26.11.2025)
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