Schlichtung zwischen den Vertretern der Stadt Frankfurt und dem Grafen von Wittgenstein
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag in einem Kopiar des 15. Jahrhunderts
Regest
Vor der Kanzlei zu Marburg wird die Irrung zwischen den Vertretern der Stadt Frankfurt und dem Grafen von Wittgenstein dahin geschlichtet, daß die Stadt Frankfurt sich verpflichtet, den Juden Hitzing nicht länger zu dulden und zu schützen und dafür zu sorgen, daß der auf ihr Betreiben über den wittgensteinschen Freigrafen verhängte Bann auf ihre Kosten aufgehoben wird. Dafür verzichtet der Graf von Wittgenstein auf seine Forderungen an die Judenschaft [zu Frankfurt].
Archivangaben
Altsignatur
K 58 Bl. 7 Nr. 9.
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schlichtung zwischen den Vertretern der Stadt Frankfurt und dem Grafen von Wittgenstein“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2828_schlichtung-zwischen-den-vertretern-der-stadt-frankfurt-und-dem-grafen-von-wittgenstein> (aufgerufen am 25.11.2025)
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