Abt Johann von Fulda nimmt den Juden Salmon Steynheym nebst Frau, Kindern und Gesinde in Schutz und Schirm
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 15. Jahrhunderts
Regest
Abt Johann von Fulda nimmt den Juden Salmon Steynheym nebst seiner Frau Suße, den Kindern und dem Gesinde in Schutz und Schirm und gestattet ihm, sich für die Dauer von zehn Jahren in Fulda oder den anderen Städten und Schlössern im Stift niederzulassen. Dafür soll er jährlich zu Michaelis 10 Gulden Steuer, Geschoß und Bede zahlen. Darüberlünaus soll niemand etwas von ihm fordern dürfen, auch soll niemand ihn vor ein auswärtiges Gericht zitieren können, Gerichtsstand ist sein Wohnort im Stift. Ihm wird gestattet, pro Gulden wöchentlich 4 Pfennige Zinsen zu nehmen, nur von Auswärtigen darf er mehr fordern. Auf gestohlenes Gut, Meßgewänder, Kelche, nasse oder blutige Pfänder zu leihen, ist ihm untersagt. Nach Jahr und Tag nicht eingelöste Pfänder gelten als verfallen. Der vorzeitige Abzug aus dem Stift steht dem Juden frei, doch muß er dann einen zusätzlichen Jahrzins zahlen. Dafür schützt und unterstützt ihn der Abt, falls er nach dem Abzug im Stift noch alte Forderungen einzutreiben hat.
Archivangaben
Altsignatur
K 433 S. 20 Nr. 38
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abt Johann von Fulda nimmt den Juden Salmon Steynheym nebst Frau, Kindern und Gesinde in Schutz und Schirm“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2494_abt-johann-von-fulda-nimmt-den-juden-salmon-steynheym-nebst-frau-kindern-und-gesinde-in-schutz-und-schirm> (aufgerufen am 25.11.2025)
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