Einberufung einer „außerordentlichen Ständeversammlung“ in Darmstadt

 

Ereignis

Was geschah

Reinhard Freiherr von Dalwigk (1802–1880), 1848 von Großherzog Ludwig III. (1806–1877) in Darmstadt zum Direktor des Ministeriums des Innern ernannt, setzt am 7. Oktober 1850 mit einer Verordnung das geltende Wahlrecht außer Kraft und verordnet eine an den vorrevolutionären Zuständen orientierte Wahlordnung für eine „außerordentliche“ Ständeversammlung. Diese hob die Entscheidungen der vorausgegangenen Landtage zu einem großen Teil wieder auf und beschloss ein neues Wahlgesetz, das sich am preußischen Dreiklassenwahlrecht orientierte, dass den Wählern je nach Steuerleistung ein abgestuftes Stimmengewicht zugestand. Damit konnte die Regierung die Opposition zersplittern und sich die beherrschende Mehrheit sichern.
(StH/UH)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Einberufung einer „außerordentlichen Ständeversammlung“ in Darmstadt, 7. Oktober 1850“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6398_einberufung-einer-ausserordentlichen-staendeversammlung-in-darmstadt_einberufung-einer-ausserordentlichen-staendeversammlung-in-darmstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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