Verurteilung von Wilhelm Schulz in Darmstadt
Ereignis
Was geschah
In Darmstadt wird Wilhelm Schulz (1797–1860) am 18. Juni 1834 wegen seinen erneuten revolutionären Handlungen vom Kriegsgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der ehemalige Leutnant kämpfte in den Feldzügen von 1813/14, studierte Rechtswissenschaften und hatte um 1818 Kontakt zu den „Darmstädter Schwarzen“. Er schrieb den wirkungsvollen Text des „Frag- und Antwortbüchleins“, weswegen er verhaftet, jedoch freigesprochen und von der Armee suspendiert wurde. Nach der französischen Juli-Revolution 1830 hielt er eine Rede mit Theodor Reh (1801–1868) beim Wilhelmsbader Fest und publizierte die Flugschrift „Deutschlands Einheit durch Nationalrepräsentation“. Schulz veröffentliche ebenfalls eine Zeitung namens „Der Deutsche Volksbote“, die später verboten war, sowie das Buch „Testament des Volksboten“. Letzteres war der Grund für die Verhaftung am 18. Juni 1834 und wurde am 19. August 1834 nach Babenhausen gebracht. Durch die Hilfe seiner Frau Karoline Sartorius (1800–1847), die Eisenfeilen zu ihm schmuggelte, gelang ihm in der Nacht des 30. Dezembers der Ausbruch. Er floh mit ihr nach Straßburg.
(StH)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 210, 212, 223, 226
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Friedrich Wilhelm Schulz (eingesehen am 17.5.2021)
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verurteilung von Wilhelm Schulz in Darmstadt, 18. Juni 1834“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6256_verurteilung-von-wilhelm-schulz-in-darmstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)
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