SPD legt verfassungspolitisches Konzept vor – die Hochwaldhäuser Beschlüsse
Ereignis
Was geschah
Die Hochwaldhäuser Beschlüsse sind Ergebnis ausführlicher Beratungen eines von der SPD eingesetzten Verfassungsausschusses, dem unter anderem der Verfassungsexperte Adolf Arndt (1904–1974), Justizminister Georg August Zinn (1901–1976), Innenminister Hans Venedey (1902–1969) und die Regierungspräsidenten Fritz Hoch (1896–1984) und Ludwig Bergsträsser (1883–1960) angehören. Nachdem Ausschussvorsitzender Friedrich Caspary (1901–1978) am 17. März 1946 einen ersten, noch als „nicht sozialistisch genug“ (Berding, Entstehung des Landes Hessen und seiner Verfassung) kritisierten Entwurf eingebracht hat, findet ein von Arndt und Zinn ausgearbeiteter Gegen- und Ergänzungsentwurf breite Zustimmung und Eingang in die Hochwaldhäuser Beschlüsse. In diesen heißt es zur wirtschaftlichen und politischen Einheit Deutschlands:
1. Das neue Deutschland soll ein Einheitsstaat sein. Seine Staatsform ist die einer sozialistischen und demokratischen Republik. 2. Über die Verteilung der Staatsgewalt zwischen dem Reich und den Ländern bestimmt endgültig und ausschließlich die spätere neue Reichsverfassung. Hessen (Groß-Hessen) ist ein Glied Deutschlands.1
Ferner stellen die Hochwaldhäuser Beschlüsse die Bedeutung der Grundrechte, der Trennung von Kirche und Staat, der Staatlichkeit des Schulwesens, der Chancengleichheit, der Mehrheitsdemokratie, des Verfassungsschutzes sowie der Wirtschaftsdemokratie heraus. Letztere ist integraler Bestandteil der von der Nachkriegs-SPD in Hessen angestrebten sozialistischen Gesellschaftsordnung, die mit Hilfe grundlegender Reformen der Sozial- und Wirtschaftsordnung verwirklicht werden soll. So sehen die Beschlüsse auch ein umfassendes Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer und die Sozialisierung von Schlüsselindustrien vor.
Die Hochwaldhäuser Beschlüsse dienen ausweislich ihrer Überschrift als verbindliche Richtlinien für die Referenten der Parteiorganisation für die Wahl der Verfassungberatenden Landesversammlung für Groß-Hessen am 30. Juni 1946.2 Eine Konkretisierung erfahren sie in dem wiederum von Arndt und Zinn vorgelegten offiziellen SPD-Verfassungsentwurf für die Beratungen der Landesversammlung vom Juli.
(CP)
Bezugsrahmen
Indizes
Personen
Sachbegriffe
- Groß-Hessen
- Grundrechte
- Hessisches Ministerium der Justiz
- Hessen. Minister des Innern
- Hochwaldhäuser Beschlüsse
- Kirche und Staat
- Laizismus
- Länder
- Mehrheitsdemokratie
- Mitbestimmung
- Regierungspräsidenten
- Reichsverfassung
- Schlüsselindustrie
- Schule
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- Sozialisierung (Wirtschaft)
- Sozialismus
- Sozialordnung
- Verfassung des Landes Hessen
- Verfassungberatende Landesversammlung
- Verfassungsentwürfe
- Verfassungsschutz
- Wirtschaftsdemokratie
- Wirtschaftsordnung
Nachweise
Fußnoten
Literatur
Weiterführende Informationen
- Text des Konzepts in: Berding, Entstehung der Hessischen Verfassung, S. 193-198
Kalender
Siehe auch
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Personen
- Hessische Biografie: Arndt, Adolf
- Hessische Biografie: Bergsträsser, Ludwig
- Hessische Biografie: Caspary, Friedrich
- Hessische Biografie: Hoch, Fritz
- Hessische Biografie: Venedey, Hans
- Hessische Biografie: Zinn, Georg August
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„SPD legt verfassungspolitisches Konzept vor – die Hochwaldhäuser Beschlüsse, 30. Mai 1946“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3597_spd-legt-verfassungspolitisches-konzept-vor-die-hochwaldhaeuser-beschluesse> (aufgerufen am 26.11.2025)
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