Entscheidung der Regierung Rödelheim über eine Supplik eines Fauerbacher Juden

HStAD F 24 C Nr. 185/3 (42)  
Laufzeit / Datum
1768
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Entscheidung der Regierung Rödelheim über eine Supplik des Fauerbacher Juden Süßkind [von Heddernheim], seine altersschwache, bisher in Frankfurt lebende Mutter bei sich aufnehmen zu dürfen.

Enthält u.a.

  • Undatierte Supplik, eing. 1768 April 25, mit Marginalresolution
  • Regierungsdekret von 1768 Mai 4
  • Bericht der Gemeinde Ossenheim von 1768 Juni 30 über einen Diebstahl von goldenen Fingerringen und silbernen Ohrringen durch das "Mägdlein" Gütle des Schutzjuden Löw Levi und seiner Frau Gütle zu Fauerbach zu Lasten des Juden Seligmann [zu Ossenheim?], sowie den anschließenden Verkauf im Hof des Klosters Ilbenstadt zu Friedberg, mit Marginalresolution der Regierung Rödelheim mit dem Bemerken, dass "diese Judenleuthe ein Handwerk aus dem Stehlen zu machen scheinen"

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Entscheidung der Regierung Rödelheim über eine Supplik eines Fauerbacher Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6678_entscheidung-der-regierung-roedelheim-ueber-eine-supplik-eines-fauerbacher-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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