Klage vor dem Freigericht Landau gegen die Windecker Juden Itzing und Meiger
Stückangaben
Regest
Am 28. Mai 1497 bittet der Rentmeister zu Grünberg den Burggrafen zu Friedberg um Schlichtung des Streits zwischen Hans Monich zu Grünberg und seinen Gegnern, zu denen auch der von ihm vor dem Freigericht Landau verklagte Jude Itzing zu Windecken gehört. Von diesem Schritt möglicherweise noch nicht unterrichtet, schlägt der Landauer Freigreve Graf Philipp von Hanau am 27. Juni den Hanauer Oberamtmann und Balthasar Forstmeister von Gelnhausen als Schlichter vor.
Am 1. August wird Meiger zu Windecken vom Freigericht davon unterrichtet, daß Monich ihn verklagt hat, weil er den wegen Monichs Forderung an seinen Vater Itzing vor dem Burggrafen zu Friedberg geschlossenen Vergleich nicht gehalten und Monich die verlangten 100 fl. nicht bezahlt hat. Falls Meiger sich nicht binnen vierzehn Tagen mit Monich verträgt, soll er sich am 12. September vor dem Freistuhl verantworten.
Da Mei er nicht erscheint, wird er vom Freigericht am 18. Oktober
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Klage vor dem Freigericht Landau gegen die Windecker Juden Itzing und Meiger“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6294_klage-vor-dem-freigericht-landau-gegen-die-windecker-juden-itzing-und-meiger> (aufgerufen am 25.11.2025)
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