Rechte der Landgrafen von Hessen-Marburg an den Juden im Amt Eppstein

HStAM S Nr. 296  
Laufzeit / Datum
1594
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Salbucheinträge

Regest

Im Salbuch für das Amt Eppstein wird festgestellt, daß der Judenzoll dem Landgrafen von Hessen-Marburg zusteht. Er beträgt bei Fußgängern jeden Alters und Geschlechts 2 Albus und drei Würfel. Reitende und fahrende Juden geben 3 Albus und ebenfalls drei Würfel, für die auch 4 Pfennige gezahlt werden können. Erhoben wird der Zoll in den Orten Breckenheim, Delkenheim, Diedenbergen, Igstadt, Langenhain, Lorsbach, Massenheim, Medenbach, Niederliederbach, Nordenstadt, 0berliederbach, Wallau und Wildsachsen sowie bei den Höfen Hausen vor der Sonne und Mechtildshausen.
Zu den landgräflichen Rechten gehört auch die Erteilung des Judenschutzes im Amt. Das Schutzgeld beträgt, wie auch sonst in der Landgrafschaft üblich 10 fl. und bei Witwen die Hälfte. Bei der Erhebung von Reichs- und Landsteuern sowie von Akzise, Ungeld und Tranksteuer müssen die Juden jeweils doppelt soviel zahlen wie die sonstigen Untertanen. Sie haben zudem ihren Teil zu dem dem Landgrafen zu den Frankfurter Messen von den Juden zu entrichtenden Geld beizutragen und den Gemeinden, in denen sie wohnen, pro Jahr 1 fl. oder 1 Taler zu geben als Entgelt für die Nutzung von Wegen, Stegen, Backhäusern, Brunnen, Huten und Weiden sowie zur Ablösung von Wacht- und sonstigen Diensten.
Derzeit leben im Amt Eppstein Menck zu Diedenbergen, Moschi zu Nordenstadt und ein Jude zu Wallau, die nur ihr Schutzgeld zahlen. Davids Witwe und Mendel zu Igstadt geben außerdem von ihren Behausungen noch je zwei Rauch- oder Fastnachtshühner. In Nordenstadt gibt Treudtle von dem von Caspar Wolf gemieteten Haus ebenfalls zwei Fastnachtshühner und liefert der Vogtei je 5 Kompf Korn und Hafer und 4 Heller. Sein Sohn Jockel gibt von seinem Haus ebenfalls zwei Fastnachtshühner und die gleichen Abgaben an die Vogtei.
Moschi zu Delkenheim liefert von seinem Haus auf dem Dorfgraben ein Fastnachts- und drei Sommerhühner.
Der kürzlich zu Massenheim aufgenommene Jude Isaac (Itzig) gibt für sein gemietetes Haus die gleiche Anzahl Hühner.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Rechte der Landgrafen von Hessen-Marburg an den Juden im Amt Eppstein“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5935_rechte-der-landgrafen-von-hessen-marburg-an-den-juden-im-amt-eppstein> (aufgerufen am 25.11.2025)

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